— 335 —
Studienordnung
des Studienganges Metalltechnik
für das Lehramt an beruflichen Schulen
Vom 18. Januar 2001
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von 8 66 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2.
Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Studienordnung für den Lehramtsstudiengang Metalltechnik erlassen,
die hiermit verkündet wird.
l.
8 1
82
Il.
83
84
In.
Allgemeine Bestimmungen
Studienziel und Gliederung
Berufspraktische Tätigkeit
Erster Studienabschnitt
Studienfächer
Studienleistungen
Zweiter Studienabschnitt
des Studiums
85
86
V.
87
NM. Schluss- und Übergangsbestimmungen
88 Inkrafttreten
Il. Allgemeine Bestimmungen
81
Studienziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Studiums deı
Metalltechnik an der Universität des Saarlandes auf der Grundlage der