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Zwischenprüfungsordnung des Studienganges
Metalltechnik für das Lehramt an beruflichen Schulen
Vom 18. Januar 2001
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von 8 73 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz - UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S. 982) folgende
Prüfungsordnung für die Zwischenprüfung im Lehramtsstudiengang
Metalltechnik erlassen, die nach Zustimmung durch das Ministerium für
Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird.
1. Allgemeine Bestimmungen
$ 1 Grundsätze
8 2 Regelstudienzeit für die Zwischenprüfung
8 3 Prüfungsausschuss
8 4 Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen
8 5 Prüfungen und Prüfungsarten
8 6 Klausurarbeiten
$ 7 Mündliche Prüfungen
$ 8 Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und Prüfungsleistungen
S& 9 Versäumnis, Rücktritt, Täuschung, Ordnungsverstoß
8 10 Bewertung der Prüfungsleistungen
8 11 Wiederholung von Prüfungen
ll. Zwischenprüfung
8 12 Zulassung
8 13 Gliederung und Zulassungsverfahren
8 14 Ziel und Umfang der Prüfung
8 15 Zulassungsvoraussetzungen
8 16 Prüfungsverfahren
$ 17 Fachnoten und Gesamtnote
8 18 Zeugnis
WW. Schluss- und Übergangsbestimmungen
$ 19 Ungültigkeit einer Prüfung
8 20 Einsicht in die Prüfungsakten, Rechtsbehelfe
821 Inkrafttreten Üheraanasresgelunagen