318 —
Richtlinie des Präsidiums
zur Beschaffung an der Universität des Saarlandes
Vom 10. Mai 2001
1. Folgende Beschaffungen und Leistungen werden ohne Berücksichtigung
von Wertgrenzen zentral durch die genannten Stellen bearbeitet:
a) wissenschaftliche
Großgeräte (einschließlich
CIP- und WAP-Pools)
b) Möbel und Büroeinrichtungen
einschließlich Zubehör
c) Büromaschinen und Zubehör
(einschließlich Telefax-Geräte)
d) Büromaterialien und
Geschäftsbedarf
e) Kopierer, Drucker und
Zubehör
f) Telefonanlagen
g) Beschaffungen im Rahmen
der Wartung und Instandsetzung
der DV-Geräte und
der hardwaremäßigen Ausstattung
des Kommunikationsnetzes
h) EDV-Software (Lizenzen),
mit Ausnahme von EDV-Software,
soweit sie bis zu
einer Wertgrenze von 2000,-DM
über das Portal der
Asknet AG aus Fonds
06218100 dezentral
beschafft wird
Zentrale Verwaltung — Referat 61
nach Bewilligung durch den
Zentralen Forschungsausschuss
Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken —- Außenamt
für Bereich Homburg
Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken — Außenamt
für Bereich Homburg
Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken — Außenamt
für Bereich Homburg
Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken —- Außenamt
für Bereich Homburg
Zentrale Verwaltung — Referat 66
Rechenzentrum
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