Full text : 2001 (0045)

318 —

Richtlinie des Präsidiums
zur Beschaffung an der Universität des Saarlandes
Vom 10. Mai 2001

1. Folgende Beschaffungen und Leistungen werden ohne Berücksichtigung
 von Wertgrenzen zentral durch die genannten Stellen bearbeitet:


a) wissenschaftliche
Großgeräte (einschließlich
CIP- und WAP-Pools)

b) Möbel und Büroeinrichtungen
 einschließlich Zubehör

c) Büromaschinen und Zubehör
(einschließlich Telefax-Geräte)


d) Büromaterialien und
Geschäftsbedarf

e) Kopierer, Drucker und
Zubehör

f) Telefonanlagen

g) Beschaffungen im Rahmen
der Wartung und Instandsetzung
 der DV-Geräte und
der hardwaremäßigen Ausstattung
 des Kommunikationsnetzes

h) EDV-Software (Lizenzen),
mit Ausnahme von EDV-Software,
 soweit sie bis zu
einer Wertgrenze von 2000,-DM
 über das Portal der
Asknet AG aus Fonds
06218100 dezentral
beschafft wird

Zentrale Verwaltung — Referat 61
nach Bewilligung durch den
Zentralen Forschungsausschuss
Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken —- Außenamt
 für Bereich Homburg
Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken — Außenamt
 für Bereich Homburg

Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken — Außenamt
 für Bereich Homburg

Zentrale Verwaltung — Referat 63
für Bereich Saarbrücken —- Außenamt
 für Bereich Homburg

Zentrale Verwaltung — Referat 66

Rechenzentrum

Rechenzentrum
            
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