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(6) Die Diplomarbeit sowie die Studienarbeiten können sowohl in der
HTWdS als auch in einer Einrichtung außerhalb der Hochschule angefertigt
werden, wenn die erforderliche Betreuung gewährleistet ist.
(7) Die Diplomarbeit sowie eine Studienarbeit können im Zusammenhang
mit der praktischen Studienphase stehen, allerdings soll die Diplomarbeit
nicht vor Abschluss der praktischen Studienphase beginnen.
(8) Die Diplomarbeit sowie die Studienarbeiten müssen von einer
Professorin/einem Professor der HTW, der im Fachbereich Maschinenbau
jehrt, mit betreut und grundsätzlich von ihm mit bewertet werden. Es ist
nicht zulässig, dass alle drei Arbeiten von der gleichen Professorin/vom
gleichen Professor betreut werden.
n 88
Übergangsregelung
Studierende, die nach der Studien- und Prüfungsordnung vom 18.9.1997
und früher begonnen haben, können ihr Studium nach dieser Ordnung
beenden. Deren Fächer des 4. und 5. Fachsemesters werden nicht mehr,
die des 6. Fachsemesters letztmalig im SS2000, die des 7. Fachsemesters
letztmalig im WS2000/20001 und die des 8. Fachsemesters letztmalig im
SS$2001 als eigenständige Vorlesungen angeboten.
Nr. 4(4) und Nr. 6(6) gelten erstmalig für Studierende mit Studienbeginn
01.10.2000.
Anhang: Tabellen der Prüfungsleistungen und
Prüfungsvorleistungen
A
Prüfungsleistungen
PL: Prüfungsleistung
TL: Teilleistung
bUe: benotete Übung
bL: benotetes Labor
* Mindestanzahl
Prüfungsvorleistungen
Ue: unbenotete Übung
L: unbenotetes Labor
Abkürzungen
SS: Sommersemester
WS: Wintersemester
SWS: Semesterwochenstunden
Termine
1P: erster Prüfungstermin
AN: Anmeldung durch Prüfungsamt
WH: Wiederholung nach jedem Semester (S
oder jährlich (J)
Sonstiges
Wich: Anteil an Gesamtnote
K: Klausur
M: mündliche Prüfung
T: Testat
ME: Maschinenelemente
KE: Konstruktionselemente
ET: Elektrotechnik
EN: Elektronik