Full text : 2001 (0045)

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(4) Die Immatrikulationsdauer im Fachbereich Maschinenbau ohne abgelegte
 Vorprüfung ist auf 5 Jahre beschränkt. In begründeten Fällen kann
der Prüfungsausschuss auf Antrag des Studierenden Ausnahmen von dieser
 Regelung genehmigen.

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Praktische Studienphase

(1) Die praktische Studienphase soll den Studierenden die Möglichkeit
geben, ihre theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, indem sie
im Betrieb zur Lösung konkreter Probleme beitragen. Zugleich sollen die
Einsichten und Erfahrungen der praktischen Studienphase einen wichtigen
Teil des Gesamtstudiums bilden und den ständigen Praxisbezug der Lehre
im Fachbereich sicherstellen.

(2) Die praktische Studienphase umfasst während eines Semesters einen
zusammenhängenden Zeitraum von mindestens 22 Wochen und wird in
der Regel im 7. Semester absolviert. Sie gliedert sich in:

a) Einführungsseminar,
5) Praxisphase von mindestens 22 Wochen
c) Abschlussseminar.

Begründete Ausfallzeiten bis zu 20 Arbeitstagen werden angerechnet.
Über die Anerkennung der Ausfallzeiten entscheidet das Praxisreferat. Zu
den Ausfallzeiten zählt auch die Wahrnehmung von Prüfungsterminen.
(3) Die Zulassung zur praktischen Studienphase setzt voraus:

a) das Bestehen der Diplom — Vorprüfung,
D) das Bestehen von mindestens drei Prüfungen des Hauptstudiums und
c) den erfolgreichen Abschluss einer Studienarbeit.

(4) Eine Ausfertigung des mit dem betreuenden Unternehmen abzuschließenden
 Vertrages ist spätestens 2 Wochen vor Beginn der praktischen
 Studienphase dem Praxisreferat und, in Ausnahmefällen, dem
Prüfungsausschuss vorzulegen. Ein Vertragsmuster ist im Praxisreferat
erhältlich. Stimmt das Praxisreferat und, in Ausnahmefällen, der
Prüfungsausschuss dem Vertrag nicht zu, muss sich die/der Studierende
Jm einen anderen praktischen Studienplatz bemühen.

(S) Die Studierenden haben über ihre Tätigkeit während der praktischen
Studienphase einen Tätigkeitsbericht anzufertigen; dieser ist spätestens
Deim Abschlussseminar beim Praxisreferat einzureichen. Der Bericht muss
vom betreuenden Unternehmen abgezeichnet sein und ist durch ein form-
            
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