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(4) Die Disputation soll mindestens 60, höchstens 90 Minuten dauern. Zur
Einleitung erläutert die Promovendin/der Promovend — in der Regel nicht
länger als zwanzig Minuten — die wesentlichen Inhalte der Dissertation.
Das Fragerecht haben zunächst die Mitglieder der Promotionskommission,
sodann auch die Mitglieder des Promotionsausschusses, die promovierten
Mitglieder der Fakultätsräte und die Professorinnen/Professoren der
Philosophischen Fakultäten.
Ss 13
Bewertung der Promotionsleistungen
(1) Die Dissertation wird mit einer der folgenden Noten bewertet, denen in
der angegebenen Reihenfolge die Wertzahlen 0 bis 3 zugeordnet sind:
) = opus eximium (ausgezeichnet);
1 = opus valde laudabile (sehr gut);
2 = opus laudabile (gut);
3 = opus idoneum (genügend).
(2) Die Disputation wird mit folgenden Noten bewertet, denen in der angegebenen
Reihenfolge die Wertzahlen 1 bis 3 zugeordnet sind:
1 = sehr gut;
2 = gut;
3 = genügend;
nicht bestanden.
8 14
Gesamtbeurteilung der Promotionsleistung
(1) Nach bestandener Disputation und deren Bewertung gemäß 8 13
Abs. 2 entscheidet die Promotionskommission über die Gesamtbeurteilung
der Promotionsleistung. Dabei.geht die Wertzahl für die Dissertation dopvelt,
die Wertzahl für die Disputation einfach in die Gesamtbeurteilung ein.
Das Gesamtprädikat ist als gewichteter Mittelwert durch Division der sich
hierbei ergebenden Summe durch die Zahl 3 zu berechnen.
(2) Danach lautet das Gesamtprädikat
ei einem Mittelwert bis 0,33: summa cum laude (ausgezeichnet);
bei einem Mittelwert bis 1,33: magna cum laude (sehr gut);
bei einem Mittelwert von 1,66 bis 2,33:cum laude (gut);
bei einem Mittelwert ab 2.66: rite (genügend).