704 —
1 Teilnahme an einem Workshop oder 1 Teilnahme an einer Exkursion
2 Teilnahmen an Studienberatungen
2 Teilnahmen an Werkstattkursen
3 Teilnahmen an theoretischen Veranstaltungen (1 Theorieveranstaltung
aus dem Bereich „Kunstgeschichte“, 1 Theorieveranstaltung
aus dem Bereich „Kunst des zwanzigsten Jahrhunderts“)
8 15 erhält folgende Fassung
8 15
Prüfunasvorleistungen
Die folgenden Prüfungsvorleistungen sind als Leistungsnachweise bescheinigt
zu erbringen:
— 4 Teilnahmen an der Atelierarbeit oder Projektarbeit
3 Teilnahmen an theoretischen Veranstaltungen (1 Theorieveranstaltung
aus dem Bereich „Kunstgeschichte“, 1 Theorieveranstaltung
aus dem Bereich „Kunst des zwanzigsten Jahrhunderts“)
Artikel 3
Diese Ordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, den 31.05.2000
Der Rektor
Prof. Horst Gerhard Haberl