Full text : 2001 (0045)

704 —

1 Teilnahme an einem Workshop oder 1 Teilnahme an einer Exkursion

2 Teilnahmen an Studienberatungen
2 Teilnahmen an Werkstattkursen
3 Teilnahmen an theoretischen Veranstaltungen (1 Theorieveranstaltung
 aus dem Bereich „Kunstgeschichte“, 1 Theorieveranstaltung
aus dem Bereich „Kunst des zwanzigsten Jahrhunderts“)

8 15 erhält folgende Fassung

8 15
Prüfunasvorleistungen

Die folgenden Prüfungsvorleistungen sind als Leistungsnachweise bescheinigt
 zu erbringen:
— 4 Teilnahmen an der Atelierarbeit oder Projektarbeit
3 Teilnahmen an theoretischen Veranstaltungen (1 Theorieveranstaltung
 aus dem Bereich „Kunstgeschichte“, 1 Theorieveranstaltung
aus dem Bereich „Kunst des zwanzigsten Jahrhunderts“)

Artikel 3

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Dienstblatt der Hochschulen
 des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken, den 31.05.2000

Der Rektor
Prof. Horst Gerhard Haberl
            
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