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ACH
88
Schweigepflicht
Der Praxis-Student unterliegt im gleichen Umfang der Schweigepflicht wie
die im betreuenden Unternehmen Beschäftigten. Dem steht die Anfertigung
von Berichten zu Studienzwecken nicht entgegen. Soweit die Berichte
vertrauliche Tatbestände enthalten, darf eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung
des betreuenden Unternehmens erfolgen.
89
Haftpflicht
Dem Praxis-Studenten wird der Abschluß einer privaten Haftpflicht-Versicherung
empfohlen.
8 10
Auflösung des Vertrages
Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit der
zuständigen Stelle des Fachbereichs Elektrotechnik gekündigt werden,
jedoch nur
1. aus einem wichtigen Grund (d. h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist)
oder
2. vom Praxis-Studenten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn
er die Ausbildung aufgeben will.
Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.
8 11
Sonstige Vereinbarungen
der
Für das betreuende Unternehmen
Der/die Praxis-Studierende
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Fachbereich Elektrotechnik