Full text : 2001 (0045)

x
ACH

88

Schweigepflicht

Der Praxis-Student unterliegt im gleichen Umfang der Schweigepflicht wie
die im betreuenden Unternehmen Beschäftigten. Dem steht die Anfertigung
 von Berichten zu Studienzwecken nicht entgegen. Soweit die Berichte
vertrauliche Tatbestände enthalten, darf eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung
 des betreuenden Unternehmens erfolgen.

89
Haftpflicht

Dem Praxis-Studenten wird der Abschluß einer privaten Haftpflicht-Versicherung
 empfohlen.

8 10
Auflösung des Vertrages

Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit der
zuständigen Stelle des Fachbereichs Elektrotechnik gekündigt werden,
jedoch nur

1. aus einem wichtigen Grund (d. h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist)
oder

2. vom Praxis-Studenten mit einer Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn
er die Ausbildung aufgeben will.

Die Kündigung muß schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe
erfolgen.

8 11
Sonstige Vereinbarungen

der

Für das betreuende Unternehmen

Der/die Praxis-Studierende

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Fachbereich Elektrotechnik
            
Waiting...

Note to user

Dear user,

In response to current developments in the web technology used by the Goobi viewer, the software no longer supports your browser.

Please use one of the following browsers to display this page correctly.

Thank you.