1932 —
Anlage 2
Muster eines Studienvertrages für Studierende
in der Praktischen Studienphase
Zwischen
ir
nachfolgend betreuendes Unternehmen genannt -
und Herrn/Frau
geboren am
wohnhaft in
Matrikel-Nr.
- nachfolgend Praxis-Student genannt -
wird nachstehender Vertrag zur Durchführung der Praktischen Studienphase
geschlossen.
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Allgemeines
Die praktische Studienphase wird im betreuenden ‚qntermenmen. In
Aufgabenbereichen durchgeführt, auf die sich die ES IS?
es
Vertiefun srichtung en | - des
Elektrotechnik der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlan
beziehen.
Der Praxis-Student- ist eingeschriebener Student der Hochschule für
Technik und Wirtschaft des Saarlandes mit allen sich daraus ergebenden
Rechten und Pflichten. Diese ruhen nur insoweit, als dies durch die
Abwesenheit des Studenten von der Hochschule bedinat ist.
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Versicherungspflicht
Auf die Studierenden in der Praktischen Studienphase findet 8 165 Abs. 1
Nr. 5 RVO Anwendung. Soweit für die Praxis-Studenten bei Beginn der
Praktischen Studienphase Anspruch auf Familienkrankenpfleage besteht.