180
belegt und sowohl Prüfungs- als auch Studienleistungen hierzu erbracht
werden. Es können nur solche Fächer belegt werden, in denen der Student
im Rahmen der Diplom-Vorprüfung und Diplomprüfung noch nicht geprüft
worden ist.
(6) Wird ein zusätzlich belegtes Wahlfach im Sinne der Prüfungsordnung
erfolgreich abgeschlossen, so stehen den Studierenden die Eintragung
des Faches und der erreichten Note in sein Zeugnis frei, sofern dieses
noch nicht ausgestellt ist. Derartige zusätzlich belegte Fächer sind im
Zeugnis durch Fußnote auszuweisen. Es ist zu vermerken, daß diese
Noten in der Gesamtnote nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß ist zu verfahren,
wenn während des Studiums die fakultative Teilnahme an
Studienleistungen gestattet ist.
57
Einhaltung der Studienordnung
Die Fachbereichsleitung ist für die Einhaltung der Studienordnung zuständig.
68
Qualität der Lehre
Die Qualität der Lehre wird vom Fachbereichsrat sichergestellt.
Teil Il Praktische Studienphase
89
Definitionen
(1) Die Praktische Studienphase ist ein in das Studium integrierter, vom
Fachbereich ‘ Elektrotechnik inhaltlich bestimmter, betreuter und mit
Lehrveranstaltungen begleiteter Ausbildungsabschnitt. In der Regel wird
sie in einem Betrieb oder in einer anderen Einrichtung der Berufspraxis
abgeleistet.
(2) „Praxis-Student“ ist die Bezeichnung für eine Studentin oder einen
Studenten in der Praktischen Studienphase.
(3) „Betreuendes Unternehmen“ ist das Unternehmen, das während der
Praktischen Studienphase einen Praxis-Studienplatz zur Verfügung stellt.