Full text : 2001 (0045)

178

Teil | Allgemeine Regelungen
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Studienziel

Das Studium im Fachbereich Elektrotechnik an der Hochschule für Technik
und Wirtschaft (HTW) vermittelt durch die Verbindung von Wissenschaft
und Praxis eine praxisbezogene Bildung und bereitet die Studierenden auf
ihre späteren Tätigkeitsfelder vor. Die Studierenden sollen sich die erforderlichen
 Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden aneignen und zu selbstständiger
 Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse bzw. zu ingenieurmäßiger
 Arbeit befähigt werden. Durch Studien- und Prüfungsleistungen
wird nachgewiesen, daß dieses Studienziel erreicht ist. Das Nähere regelt
die Prüfungsordnung.

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Dauer und Gliederung des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich einer Praktischen Studienphase,
 Prüfungszeiten und der Diplomarbeit acht Semester.

(2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und das Fachstudium.
(3) Das Grundstudium umfaßt drei Semester. Das Fachstudium erstreckt
sich über fünf Semester. Praktische Studienphase und Diplomarbeit sind
Bestandteile des Fachstudiums.

(4) Das Grundstudium endet mit dem Bestehen der Diplom-Vorprüfung,
das Fachstudium mit dem Bestehen der Diplomprüfung.

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Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Studienleistungen werden studienbegleitend erbracht, z. B. als: Übungen,
 Studienarbeiten, Praktikumsaufgaben, Kolloquia, Referate, Entwürfe,
Entwurfsbestandteile, Modellstudien, Projektarbeiten, Fallstudien, Klausuren.


(2) Prüfungsleistungen werden im Rahmen der Diplom-Vorprüfung und
Diplomprüfung schriftlich oder mündlich erbracht. Schriftliche Prüfungsleistungen
 sind Klausuren. Mündliche Prüfungsleistungen sind z.B. Wissensprüfungen,
 Vorträge, Kolloquia. Die Diplomarbeit und Anerkennung der
Praktischen Studienphase sind Bestandteile der Diplomprüfung.
(3) Die schriftlichen Prüfungsleistungen werden in der Regel in der vorlesungsfreien
 Zeit zwischen den Lehrveranstaltungen zweier aufeinander
folgender Studienhalbjahre erbracht.
            
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