Full text : 2001 (0045)

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Rechtzeitige Abgabe des Studienberichts sowie dessen Anerkennung
durch den Fachbereich.
Regelmäßige und erfolgreiche Teilnahme an den praxisbegleitenden
Lehrveranstaltungen.

(2) Der Erfolg des Praxis-Studienjahres wird durch eine Bescheinigung des
Prüfungsausschusses festgestellt. Er wird in dem Diplom-Zeugnis vermerkt.


12. Praxisreferat für das Praxis-Studienjahr

Die organisatorische Betreuung des Praxis-Studienjahres erfolgt durch das
von den Fachbereichen eingerichtete ”Praxisreferat” für das Praxis-Studienjahr.
 Zu seinen Aufgaben zählen im besonderen

- die Kontaktpflege zu betreuenden Unternehmen und Einrichtungen der
Wirtschaft mit dem Ziel, eine ausreichende Zahl von praktischen
Studienplätzen sicherzustelien
die Unterstützung der Studierenden bei der Suche und Auswahl praktischer
 Studienplätze
die Kommunikation mit den Beauftragten der betreuenden Unternehmen

die Überprüfung und Anerkennung des Studienvertrages
die Überwachung, Entgegennahme und Weiterleitung der Zwischenberichte
 und der Studienberichte
die Prüfung der fachlichen Eignung der praktischen Studienplätze in
Abstimmung mit den betreuenden Professorinnen/Professoren/Lehrbeauftragten.


8 13
Anrechnung des Studiums an einer ausländischen Hochschule

Wird im Rahmen einer Vereinbarung des Fachbereichs Betriebswirtschaft
mit einer ausländischen Hochschule das 4. Studienjahr oder ein Teil desselben
 an der betreffenden Hochschule verbracht, so kann gemäß 8 58
Abs. 1 FhG bei Vorliegen der vorgesehenen Leistungsnachweise die
Dauer dieses Studiums angerechnet werden.

8 14

im übrigen gelten die Bestimmungen der Studienordnung des
Studiengangs Betriebswirtschaft des Fachbereichs Betriebswirtschaft der
Hochschule für Technik und Wirtschaft sinngemäß.
            
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