Full text : 2001 (0045)

A

(2) Die formale Gestaltung des Studienberichts orientiert sich an den für
die Anfertigung von Diplomarbeiten geltenden Richtlinien des Fachbereichs.


(3) Der Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:

kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (z.B. Geschäfts:
felder, Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung)
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens
detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
 Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden
gegebenenfalls kritische Analyse der in der Praxis eingesetzten Verfahren
 und
detaillierte Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzter
Methoden und der vorgeschlagenen Lösungen.

Falls die Betriebswirtin/der Betriebswirt im Praxis-Studienjahr im betreuenden
 Unternehmen die Grundlagen für ihre/seine Diplomarbeit erarbeitet
hat, kann sie/er zur Vermeidung von Wiederholungen in ihrem/seinem
Studienbericht auf die Diplomarbeit verweisen.

(4) Dem Studienbericht ist die Bescheinigung des betreuenden Unternehmens
 über die Ableistung des Praxis-Studienjahres beizufügen.

(5) Der Studienbericht ist beim Praxisreferat des Fachbereichs einzureichen.
 Dieses entscheidet schriftlich über die erfolgreiche Ableistung des
Praxis-Studienjahres. Es ist dabei nicht an die Beurteilung durch das
betreuende Unternehmen gebunden.

11. Anerkennung des Praxis-Studienjahres

(1) Zur Anerkennung des Praxis-Studienjahres müssen folgende
Voraussetzungen erfüllt sein:

Durchgehende Anwesenheit am praktischen Studienplatz und erfolgreiche
 Mitarbeit im betreuenden Unternehmen während eines Jahres. Das
wird u. a. durch ein entsprechendes Zeugnis des betreuenden Unternehmens
 nachgewiesen, das die Betriebswirtin/der Betriebswirt im
Praxis-Studienjahr vorzulegen hat. Eine Anerkennung kann nicht erfolgen,
 wenn das betreuende Unternehmen den Studienvertrag aus
Gründen gekündigt hat, die die Betriebswirtin/der Betriebswirt im
Praxis-Studienjahr zu vertreten hat.
            
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