Full text : 2001 (0045)

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XI. Inkrafttreten
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Inkrafttreten

(1) Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft.
(2) Hat eine Studierende/ein Studierender in einem Fach vor dem 01. Oktober
 2000 erfolglos an einer Prüfung teilgenommen, gilt für sie/ihn in diesem
 Fach noch die alte Prüfungsordnung. Diese Übergangsregelung gilt
nur bis zum 30. September 2002.

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes

XIil. Fächerkatalog

Legende
Art Fach

Jwostd

Voraussetzung

PrfLst

Klaus h
Gw Fach
GwStdl

Art Stall

BagBst
Termin

P Pflichtfach
WP Wahlpflichtfach
W Wahlfach

Jahreswochenstunden: Teil Teilfach,
Fach Prüfungsfach

Zulassungvoraussetzung: PA Praktikumsaufgabe,
VP Vorprüfung

Prüfungsleistung K Klausur,
K Tk Klausur in Teilklausuren
H Hausarbeit, R Referat
Klausurdauer in Stunden

Gewicht des Faches bei mehreren Fächern / Prüfungsleistungen
Gewichtung Prüfungsleistung zu Studienleistung bzw. der
Teilleistungen

Art der Studienleistung: K Klausur,
H Hausarbeit,
R Referat

Bedingung zum Bestehen: X = jede Teilleistung ist zu bestehen

P: Studiengangssemester, in dem erstmals die Prüfungsleistung
absolviert werden kann
AN: Studiengangssemester, in dem spätestens mit der Prüfung
begonnen werden muss
            
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