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XI. Inkrafttreten
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Inkrafttreten
(1) Diese Ordnung tritt am 1. Oktober 2000 in Kraft.
(2) Hat eine Studierende/ein Studierender in einem Fach vor dem 01. Oktober
2000 erfolglos an einer Prüfung teilgenommen, gilt für sie/ihn in diesem
Fach noch die alte Prüfungsordnung. Diese Übergangsregelung gilt
nur bis zum 30. September 2002.
Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
XIil. Fächerkatalog
Legende
Art Fach
Jwostd
Voraussetzung
PrfLst
Klaus h
Gw Fach
GwStdl
Art Stall
BagBst
Termin
P Pflichtfach
WP Wahlpflichtfach
W Wahlfach
Jahreswochenstunden: Teil Teilfach,
Fach Prüfungsfach
Zulassungvoraussetzung: PA Praktikumsaufgabe,
VP Vorprüfung
Prüfungsleistung K Klausur,
K Tk Klausur in Teilklausuren
H Hausarbeit, R Referat
Klausurdauer in Stunden
Gewicht des Faches bei mehreren Fächern / Prüfungsleistungen
Gewichtung Prüfungsleistung zu Studienleistung bzw. der
Teilleistungen
Art der Studienleistung: K Klausur,
H Hausarbeit,
R Referat
Bedingung zum Bestehen: X = jede Teilleistung ist zu bestehen
P: Studiengangssemester, in dem erstmals die Prüfungsleistung
absolviert werden kann
AN: Studiengangssemester, in dem spätestens mit der Prüfung
begonnen werden muss