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(4) Ist die Gleichwertigkeit anerkannt worden, erhält die/der Studierende in
dem fraglichen Fach die mitgebrachte Note, ohne an einer weiteren
Prüfung teilnehmen zu müssen.
8 43
Aufnahme in das 3. Studienjahr
In das 3. Studienjahr kann nur aufgenommen werden, wer die Vorprüfung
bestanden und in mindestens 5 Fächern des 2. Studienjahres (1. Prüfungsabschnitt
der Diplomprüfung) gleichwertige Leistungsnachweise erbracht
hat. Leistungsnachweise, die an einer anderen Hochschule im Rahmen
der Vorprüfung erbracht worden sind, können ausnahmsweise einer
Prüfungsleistung des 2. Studienjahres gleichwertig sein.
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Extern absolviertes Praxis-Studienjahr
Ein extern absolviertes Praxis-Studienjahr kann nach Maßgabe des V. Abschnitts
der Studienordnung anerkannt werden.
8 45
Prüfungsleistungen des 3. Studienjahres
Eine Anerkennung extern erbrachter Leistungen kommt für die Fächer des
3. Studienjahres nicht in Betracht; jede/jeder Studierende muss die Fächer
der von ihr/ihm gewählten Studienrichtung durch Prüfungsleistungen im
Fachbereich Betriebswirtschaft abschließen.
8 46
Partnerhochschulen
Soweit ein Abkommen mit einer Partnerhochschule abweichende Bestimmungen
über die Anrechnung von Studienzeiten, Studienleistungen und
Prüfungsleistungen enthält, gehen diese vor.
VII. Zeugnisse, Diplom
8 47
Zeugnis über die Vorprüfung
Über die Vorprüfung wird ein Zeugnis ausgestellt. Das Zeugnis enthält die
Fachnoten des Grundstudiums und die aus ihnen gebildete Gesamtnote.