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Gruppenarbeit
(1) Die Diplomarbeit kann auch an mehrere Studierende gemeinsam ausgegeben
und von ihnen in Form einer Gruppenarbeit erbracht werden. Das
setzt jedoch voraus, dass der von jeder Bearbeiterin/jedem Bearbeiter zu
erbringende Beitrag deutlich von denen der anderen abgegrenzt wird.
Diese Abgrenzung muss auch nach Abschluss der Arbeit objektiv erkennbar
sein, etwa durch die Angabe von Seitenzahlen, Abschnitten oder durch
andere objektive Kriterien.
(2) Der Beitrag jeder Bearbeiterin/jedes Bearbeiters ist einzeln zu bewerten.
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Ausgabe, Rückgabe
Die/Der Studierende teilt das von der Betreuerin/vom Betreuer festgelegte
Thema der Diplomarbeit und das von der Betreuerin/vom Betreuer festgelegte
Datum ihrer Ausgabe dem Prüfungsausschuss unverzüglich mit.
Dazu füllt die/der Studierende ein im Sekretariat erhältliches Formblatt aus
und lässt es von der Betreuerin/vom Betreuer unterzeichnen. Die/der Studierende
kann das Thema nur einmal und nur innerhalb von vier Wochen
nach Ausgabe zurückgeben. Die anschließende Bearbeitung eines neuen
Themas gilt als erster Versuch. 8 40 gilt entsprechend.
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Bearbeitungszeit
(1) Die Diplomarbeit wird in drei.Monaten geschrieben. Die Aufgabenstellung
der Diplomarbeit ist von der Betreuerin/vom Betreuer so zu
begrenzen, dass diese Frist eingehalten werden kann.
(2) Die Frist beginnt am Ende des Tages, der von der Betreuerin/vom
Betreuer gegenüber dem Prüfungsausschuss als Ausgabetag angegeben
wird. Sie endet drei Monate später am Ende des Tages, der nach seiner
Zählung dem Ausgabetag entspricht. Zur Wahrung der Frist genügt es ausnahmsweise,
wenn die Arbeit am folgenden Tag bis genau 11.00 Uhr dem
Sekretariat des Fachbereichs zugeht.
(3) Erkrankt die/der Studierende während der Bearbeitungszeit so schwer,
dass sie/er arbeitsunfähig ist, wird die Zeit der Arbeitsunfähigkeit bei der
Berechnung der Bearbeitungszeit nicht berücksichtigt. Für den Nachweis
der Erkrankung gilt 8 10 entsprechend.