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Studienjahres statt. Die erste Wiederholung wird am Ende des folgenden
Wintersemesters angeboten, die zweite Wiederholung am Ende der Vorlesungszeit
des vierten Studienjahres.
(2) Von Wiederholungsprüfungen während der Praktischen Studienphase
kann der Prüfling auf Antrag bis spätestens eine Woche vor der Prüfung
zurücktreten.
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Bildung der Gesamtnote
(1) Die Gesamtnote der Diplomprüfung wird gemäß dem gewichteten
Mittel der Umrechnungszahlen folgender Prüfungsleistungen gebildet:
a) der Pflichtfächer und des Wahlpflichtfaches des zweiten Studienjahres
(Wichtungsfaktor 1); sind zwei oder mehr Wahlpflichtfächer mit unterschiedlichem
Ergebnis abgeschlossen worden, wird das Fach mit der
besseren Umrechnungszahl bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt,
b) der Pflichtfächer der gewählten Studienrichtung des dritten Studienjahres
(Wichtungsfaktor 2) und
c) der-Diplomarbeit, deren Umrechnungszahl den Wichtungsfaktor 2 besitzt.
(2) Wahlfächer werden bei der Bildung der Gesamtnote nicht berücksichtigt.
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Bestehen der Diplomprüfung
Die Diplomprüfung ist bestanden, wenn die/der Studierende
a) die Vorprüfung bestanden,
b) in sämtlichen Prüfungsfächern des Hauptstudiums mindestens eine
ausreichende Note erreicht,
©) in der Diplomarbeit mindestens die Note „ausreichend“ erhalten und
d) das Praxis-Studienjahr erfolgreich beendet hat.
V. Diplomarbeit
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Aufgabe
(1) Durch die Diplomarbeit soll die/der Studierende zeigen, dass sie/er in
der Lage ist, innerhalb einer vorgegebenen Frist ein Problem aus dem