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„Teilleistung“ ist ein Teil einer Studien- oder Prüfungsleistung, der zeitlich
getrennt von einer anderen Teilleistung erbracht wird. Zusammen mit der
anderen Teilleistung bildet sie die gesamte Studien- oder Prüfungsleistung.
„Vorprüfung” ist die Prüfung der Fächer des 1. Studienjahres.
„Wahlfächer“ sind Fächer, die vom Fachbereich angeboten werden, deren
erfolgreicher Abschluss jedoch nicht zum Bestehen einer Prüfung erforderlich
ist. Die in Wahlfächern erreichten Noten werden in das Zeugnis
übernommen, sofern nicht die/der Studierende ausdrücklich darauf verzichtet.
Sie werden aber nicht bei der Bildung der Gesamtnote berücksichtigt.
„Wahlpflichtfächer“ sind Fächer, von denen die/der Studierende eines oder
mehrere, aber nicht alle abzuschließen hat. Die Zahl der abzuschließenden
Wahlpflichtfächer bestimmt die Prüfungsordnung, die Auswahl trifft
jede/jeder Studierende für sich.
Il. Bestimmungen für alle Prüfungen
1. Zulassung zur Prüfung
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Zulassungsvoraussetzungen
Zulassungsvoraussetzungen für die Prüfung sind die Immatrikulation im
Fachbereich und die Meldung zur Prüfung.
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Meldung zur Prüfung
(1) Mit der Immatrikulation ist die/der Studierende zur Vorprüfung, mit der
Rückmeldung zum 2. Studienjahr zum 1. Abschnitt, der Diplomprüfung und
mit der Rückmeldung zum dritten Studienjahr zum 2. Abschnitt der
Diplomprüfung angemeldet.
(2) Mit der Meldung ist die/der Studierende verpflichtet, an der Prüfung teilzunehmen.
2. Durchführung der Prüfung
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Allgemeines
(1) In der Regel wird jedes Fach nach Abschluss der Vorlesungen eines
Studienjahres in einer besonderen Klausur geprüft. Es können auch zwei
oder drei Fächer gemeinsam in einer Klausur geprüft werden.