Full text : 2001 (0045)

„Hauptstudium“ ist das Studium im 2. und 3. Studienjahr sowie im Praxis-Studienjahr.


„Klausurarbeit“ ist eine unter Aufsicht abgelegte schriftliche Studienleistung
oder Prüfungsleistung. Durch sie soll die Kandidatin/der Kandidat nachweisen,
 dass sie/er in begrenzter Zeit und mit begrenzten Hilfsmitteln ein
Problem erkennen und mit den gängigen Methoden des betreffenden
Faches Wege zu seiner Lösung finden kann.

‚Pflichtfächer“ sind Fächer, deren erfolgreicher Abschluss zum Bestehen
der Vor- oder der Diplomprüfung erforderlich ist.

„‚Praxis-Studienjahr“ ist die praktische Studienphase i.S.v. 8 49 Abs. 2 FhG.
Das Praxis-Studienjahr findet außerhalb der Hochschule in einem Betrieb
statt. Es fällt in der Regel in das 4. Studienjahr. Die organisatorische
Betreuung des Praxis-Studienjahres obliegt dem Praxisreferat für das
Praxis-Studienjahr.

„Prüfung“ ist der Oberbegriff für Vorprüfung und Diplomprüfung.

‚Prüfungsleistung“ ist eine von einer/einem Studierenden zu erbringende,
von einer Prüferin/einem Prüfer zu bewertende Leistung, die Teil der Vorprüfung
 oder der Diplomprüfung ist. Die Diplomarbeit gilt nicht als
Prüfungsleistung. Die Teilnahme an einer Prüfungsleistung kann von
Zulassungsvoraussetzungen abhängig gemacht werden. Bei der
Bewertung einer Prüfungsleistung kann das Ergebnis einer zuvor erbrachten
 Studienleistung berücksichtigt werden (prüfungsrelevante
Studienleistung). Eine Prüfungsleistung wird in der Regel am Ende der
Vorlesungszeit eines Studienjahres erbracht, sie kann aber auch während
der Vorlesungszeit zu erbringen sein.

‚Referat“ ist eine in schriftlicher Form abzuliefernde und hochschulintern
vorzutragende Hausarbeit.

‚Studienleistung“ ist eine Leistung, die von der/von dem Studierenden
während des Semesters erbracht und von einer Prüferin/von einem Prüfer
bewertet wird. Sie kann Voraussetzung für die Zulassung zu einer
Prüfungsleistung sein. Wird sie zusammen mit einer Prüfungsleistung bei
der Festsetzung einer Fachnote berücksichtigt, ist sie eine prüfungsrelevante
 Studienleistung und wird bei Bewertung und Wiederholung wie eine
Prüfungsleistung behandelt.

‚Teilklausur“ ist eine Klausur über einen Teil des Stoffes der entsprechenden
 Gesamtklausur (Klausur).
            
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