Full text : 2001 (0045)

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Schweigepflicht

Die Betriebswirtin/Der Betriebswirt im Praxis-Studienjahr unterliegt im gleichen
 Umfang der Schweigepflicht wie die im betreuenden Unternehmen
Beschäftigten. Dem steht die Anfertigung von Berichten zu Studienzwecken
 nicht entgegen. Soweit die Berichte vertrauliche Tatbestände enthalten,
 darf eine Veröffentlichung nur mit Einwilligung des betreuenden
Unternehmens erfolgen.

88
Haftpflicht

Der Betriebswirtin/Dem Betriebswirt im Praxis-Studienjahr wird der
Abschluss einer privaten Haftpflicht-Versicherung empfohlen.

89
Auflösung des Vertrages

(1) Der Vertrag kann nach Ablauf der Probezeit und Rücksprache mit dem
Praxisreferat des Fachbereichs Betriebswirtschaft gekündigt werden,
jedoch nur

1. aus einem wichtigen Grund (d.h. ohne Einhaltung der Kündigungsfrist)
oder
2. von der Betriebswirtin/vom Betriebswirt im Praxis-Studienjahr mit einer
Kündigungsfrist von 4 Wochen, wenn sie/er die Ausbildung aufgeben
will.

(2) Die Kündigung muss schriftlich und unter Angabe der Kündigungsgründe
 erfolgen.

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Sonstige Vereinbarungen

jen

Für das betreuende Unternehmen

Die Betriebswirtin/Der Betriebswirt
im Praxis-Studienjahr

Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes
Fachbereich Betriebswirtschaft
            
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