Full text : 2001 (0045)

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2. Durchführung

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Zwischenbericht

1) Die Betriebswirtin/Der Betriebswirt im Praxis-Studienjahr hat über
hre/seine Tätigkeit während des Praxis-Studienjahres einen Zwischenbeficht
 anzufertigen. Dieser ist spätestens 4 Wochen nach der ersten Hälfte
des Praxis-Studienjahres dem Praxisreferat vorzulegen.

2) Der Bericht muss vom betreuenden Unternehmen abgezeichnet sein.
“r ist entsprechend Anlage 2 aufzubauen.

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Studienbericht

(1) Spätestens 4 Wochen nach Beendigung des Praxis-Studienjahres
geben die Studierenden einen ausführlichen schriftlichen Bericht über
Inhalt und zeitliche Struktur ihres Praxis-Studienjahres ab (Studienbericht
nach Anlage 3). In den Studienbericht sind die Ergebnisse des
Zwischenberichts einzuarbeiten.

2) Der Bericht ‘orientiert sich an den für die Anfertigung von
Diplomarbeiten geltenden Richtlinien des Fachbereichs. Er ist entsprechend
 Anlage 3 aufzubauen.

(3) Der Studienbericht soll die folgenden Punkte behandeln:

kurze Darstellung des betreuenden Unternehmens (z. B. Geschäftsfelder,
 Beschäftigtenzahl, organisatorischer Aufbau, Marktstellung);
Beschreibung des Arbeitsplatzes und seiner Stellung innerhalb des
betreuenden Unternehmens:

detaillierte Beschreibung der durchgeführten Aufgaben und der gewonnenen
 Erkenntnisse sowie Darlegung der theoretischen Basis, von der
aus die Aufgaben bearbeitet wurden;

Gegebenenfalls kritische Analyse der in cer Praxis eingesetzten
Verfahren und
detaillierte Darstellung der bei der Projektbearbeitung eingesetzten
Methoden und der vorgeschlagenen Lösungen.

"alls die Betriebswirtin/der Betriebswirt im Praxis-Studienjahr im betreuenden
 Unternehmen die Grundlagen für ihre/seine Diplomarbeit erarbeitet
hat, kann sie/er zur Vermeidung von Wiederholungen in ihrem/seinem
Studienbericht auf die. Diplomarbeit verweisen.
            
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