„=.
83
Einhaltung der Studienordnung
Die/Der Fachbereichsvorsitzende sorgt für die Einhaltung der Studienordnung.
Alle zwei Jahre beruft sie/er eine Konferenz ein, in der Professorinnen/Professoren
und Studierende Fragen der Lehre diskutieren. Im
Anschluss hieran ist der Lehrbericht gemäss 8 61 FhG zu erstellen.
Gliederung des Studiums
84
Dauer des Studiums
(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Praxis-Studienjahres
vier Jahre.
(2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium.
Grundstudium
Y
5
Das Grundstudium umfasst ein Studienjahr. Es endet mit dem Bestehen
der Vorprüfung.
&
3
Hauptstudium
(1) Das Hauptstudium umfasst drei Studienjahre, einschließlich des Praxis-Studienjahres.
Das Hauptstudium endet mit dem Bestehen der Diplomarüfung.
(2) Im 2. Jahr des Hauptstudiums (im: 3. Studienjahr) muss sich jede/jeder
Studierende für eine Studienrichtung entscheiden. Zur Auswahl stehen die
Studienrichtungen Bank- und Finanzmanagement, Marketing, Personalmanagement,
Rechnungs- und Prüfungswesen sowie Wirtschaftsinformatik.
Die Wahl der Studienrichtung erfolgt mit der Rückmeldung ins 3.
Studienjahr. Sie kann nur innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbe-Jinn
des 3. Studienjahres geändert werden.
3) Im 3. Jahr des Hauptstudiums (im 4. Studienjahr) ist das Praxis-Studienjahr
(88 21 ff) zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss des
Praxis-Studienjahres ist Teil der Diplomprüfung.