Full text : 2001 (0045)

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Einhaltung der Studienordnung

Die/Der Fachbereichsvorsitzende sorgt für die Einhaltung der Studienordnung.
 Alle zwei Jahre beruft sie/er eine Konferenz ein, in der Professorinnen/Professoren
 und Studierende Fragen der Lehre diskutieren. Im
Anschluss hieran ist der Lehrbericht gemäss 8 61 FhG zu erstellen.

Gliederung des Studiums
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Dauer des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich des Praxis-Studienjahres
vier Jahre.

(2) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und in das Hauptstudium.


Grundstudium

Y

5

Das Grundstudium umfasst ein Studienjahr. Es endet mit dem Bestehen
der Vorprüfung.

&

3

Hauptstudium

(1) Das Hauptstudium umfasst drei Studienjahre, einschließlich des Praxis-Studienjahres.
 Das Hauptstudium endet mit dem Bestehen der Diplomarüfung.


(2) Im 2. Jahr des Hauptstudiums (im: 3. Studienjahr) muss sich jede/jeder
Studierende für eine Studienrichtung entscheiden. Zur Auswahl stehen die
Studienrichtungen Bank- und Finanzmanagement, Marketing, Personalmanagement,
 Rechnungs- und Prüfungswesen sowie Wirtschaftsinformatik.
 Die Wahl der Studienrichtung erfolgt mit der Rückmeldung ins 3.
Studienjahr. Sie kann nur innerhalb von vier Wochen nach Vorlesungsbe-Jinn
 des 3. Studienjahres geändert werden.

3) Im 3. Jahr des Hauptstudiums (im 4. Studienjahr) ist das Praxis-Studienjahr
 (88 21 ff) zu absolvieren. Der erfolgreiche Abschluss des
Praxis-Studienjahres ist Teil der Diplomprüfung.
            
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