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Dauer
(1) Die Studierenden werden. während des Praxissemesters regelmäßig
vom Fachbereich fachlich betreut. Das Praxissemester wird in der Regel
im fünften Semester, spätestens jedoch in dem nach Abschluss aller
Fachprüfungen folgenden Semester absolviert und gliedert sich in:
a) eine praktische Tätigkeit von 22 Wochen,
b) ein Einführungsseminar,
c) monatlich stattfindende Lehrveranstaltungen (Seminare) an der HTW
und
d) ein Abschlussseminar mit Vortrag der Studierenden über ihre Tätigkeit
mit Vorlage der Praktikumsberichte
(2) Die Studierenden schließen vor Beginn der praktischen Studienphase
einen entsprechenden Vertrag ab. Vor Vertragsabschluss ist die Zustimmung
der betreuenden Professorin/des betreuenden Professors einzuholen.
Das Praxisreferat veröffentlicht spätestens während des der praktischen
Studienphase vorgehenden Semesters durch Aushang die mit dem
Beginn der praktischen Studienphase zu beachtenden Termine.
ill Übergangsregelung und In-Kraft-Treten
(1) Die vorliegende Studienordnung gilt für alle Studierenden, die ab dem
01. Oktober 2001 das Studium des Bauingenieurwesens beginnen oder
später in ein Studienjahr eintreten, in dem diese Ordnung gilt.
(2) Studierende, welche ihr Studium vor dem In-Kraft-Treten dieser Ordnung
im Fachbereich Bauingenieurwesen der HTW begonnen haben,
unterliegen nicht den Regelungen der vorliegenden, sondern der bisherigen
Studienordnung. Studierende mit Studienbeginn vor dem 01.10.1993
werden letztmalig im SS 2001 gemäß der zum damaligen Zeitpunkt gültigen
Ordnung behandelt. Ab dem WS 2001/02 unterliegen sie der neuen
Studienordnung. Im Zweifelsfall entscheidet jeweils der Prüfungsausschuss
im Rahmen des Anerkennungsverfahrens nach Anhörung der
betroffenen Studierenden.
(4) In-Kraft-Treten:
Diese Studienordnung wird im Dienstblatt der Hochschulen des
Saarlandes veröffentlicht und tritt zum 01. Oktober 2001 in Kraft.