Full text : 2000 (0044)

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WW

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Dauer und Gliederung des Studiums

(1) Die Regelstudienzeit beträgt einschließlich einer praktischen Studienphase
 acht Semester.

(2) Studienbeginn ist das Wintersemester.

(3) Das Studium gliedert sich in das Grundstudium und das Hauptstudium.
(4) Das Grundstudium umfasst das erste und das zweite Semester. Das
Hauptstudium erstreckt sich über die folgenden sechs Semester. Praktische
 Studienphase und Diplomarbeit sind Bestandteile des Hauptstudiums.


(5) Das Grundstudium endet mit dem Bestehen der Diplom-Vorprüfung,
das Hauptstudium mit dem Bestehen der Diplomprüfung und der Anerkennung
 der praktischen Studienphase.

(6) Die Studierenden können nach dem 4. Semester zwischen den zwei
Vertiefungsrichtungen „Konstruktiver Ingenieurbau” und „Wasser, Abfall
und Verkehr” wählen.

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Studien- und Prüfungsleistungen

(1) Prüfungsleistungen werden im Rahmen der Diplom-Vorprüfung und
Diplomprüfung studienbegleitend, in der Regel schriftlich erbracht. Schriftliche
 Prüfungsleistungen sind Klausuren und sonstige schriftliche Arbeiten
(u. a. Studienarbeiten, Projektarbeiten, Übungen, Entwürfe, Referate). Die
Diplomarbeit ist Bestandteil der Diplomprüfung.

(2) Die Klausuren werden in der Regel in der vorlesungsfreien Zeit zwischen
 den Lehrveranstaltungen zweier aufeinander folgender Semester
erbracht.

(3) Der Prüfungsausschuss kann in Ausnahmefällen auf Antrag des jeweiligen
 Prüfers eine mündliche Prüfung zulassen.

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Zeugnisse

Über die Diplom-Vorprüfung und die Diplomprüfung werden entsprechend
den Regelungen der Prüfungsordnung Zeugnisse ausgestellt.
            
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