Full text : 2000 (0044)

Z05

Studienordnung
des Fachbereichs Bauingenieurwesen (Bl)
der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
(HTW)
der Fassung vom 12. Juli 2000

| Allgemeine Regelungen
81 Studienziel
82 Dauer und Gliederung des Studiums
83 Studien- und Prüfungsleistungen
84 Zeugnisse
$5 Lehrangebote
$6 Einhaltung der Studienordnung
$7 Didaktik-Konferenz
IT Praktische Studienphase
$8 Ziele der praktischen Studienphase
89 Inhaltliche Gestaltung
8 10 Stellennachweis
8 11 Dauer
IL. Übergangsregelung und In-Kraft-Treten

Allgemeine Regelungen

S

4

Studienziel

Das Studium des Bauingenieurwesens an der Hochschule für Technik und
Wirtschaft (HTW) vermittelt durch die Verbindung von Wissenschaft und
Praxis eine praxisbezogene Bildung und bereitet die Studierenden auf ihr
Sspäteres Tätigkeitsfeld vor. Die Studierenden sollen sich dem jeweiligen
Studiengang entsprechend die erforderlichen Kenntnisse, Fähigkeiten und
Methoden aneignen und zu selbständiger Anwendung wissenschaftlicher
Erkenntnisse bzw. zu ingenieurmäßiger Arbeit befähigt werden. Durch
Studien- und Prüfungsleistungen wird nachgewiesen, dass dieses Studienziel
 erreicht ist. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
            
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