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boten werden. Über die Gleichwertigkeit entscheidet der Prüfungsausschuss
im Benehmen mit den betreffenden Lehrpersonen.
(3) Studierende mit Studienbeginn vor dem 01.10.1993 haben letztmalig im
SS 2001 die Möglichkeit, Studienleistungen gemäß der zum damaligen
Zeitpunkt gültigen Prüfungsordnung zu erbringen. Wird diese Möglichkeit
nicht wahrgenommen, werden die betroffenen Studierenden ab dem WS
2001/02 nach der neuen Prüfungsordnung behandelt.
(4) Ab dem Sommersemester 2001 finden keine Lehrveranstaltungen des
1. Studienjahres — gemäß der alten Ordnung — mehr statt.
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In-Kraft-Treten
Diese Prüfungsordnung wird im Dienstblatt der Hochschulen des
Saarlandes veröffentlicht und tritt zum 01. Oktober 2001 in Kraft.
Anlage zur Prüfungsordnung des Fachbereiches BI
Generelle Anmerkungen:
Klausurtermine werden Semesterweise angeboten
es sind keine mündlichen Prüfungen möglich
die Bildung der Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung (Fächer des Grundstudiums) erfolg!
gemäß 8 13 Abs. 1 auf der Grundiage des arithmetischen Mittels aus den Noten deı
Einzelprüfungen.
der Gewichtungsfaktor zur Bildung der Gesamtnote der Diplomprüfung entspricht gemäß
8 19 Abs. 1 dem Verhältnis der Semesterwochenstunden der den Fachprüfungen zugrunde
liegenden Fächern. Die Diplomarbeit geht mit 30 Semesterwochenstunden in die
Berechnung ein.
Abkürzungen:
Semesterwochenstunden: SWS
V = Vorlesungen; Ü = Übungen/Labore
Form der Prüfungsleistung: K = Klausur; S = Studienarbeit
Zeitpunkt der Prüfungsleistung: sb = studienbegleitend; nV = Klausur nach
Vorlesungsende
Bewertung: N = Noten; B = Bestanden