Full text : 2000 (0044)

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chen Prüfungsarbeiten, die darauf bezogenen Gutachten sowie — bei
mündlichen Leistungen — in die Prüfungsprotokolle.

8 27
Ungültigkeit der Diplom-Vorprüfung und der Diplomprüfung
(1) Hat der Prüfling bei einer Prüfungsleistung getäuscht und wird diese
Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, so kann die
Note der Prüfungsleistung entsprechend 8 7 Abs. 3 berichtigt werden.
Gegebenenfalls kann die Fachprüfung für „nicht ausreichend” und die
Diplom-Vorprüfung oder die Diplomprüfung für „nicht bestanden” erklärt
werden. Entsprechendes gilt für die Diplomarbeit.

(2) Waren die Voraussetzungen für die Abnahme einer Fachprüfung nicht
erfüllt, ohne dass der Prüfling hierüber täuschen ‚wollte und wird diese
Tatsache erst nach Aushändigung des Zeugnisses bekannt, So wird dieser
Mangel durch das Bestehen der Fachprüfung geheilt. Hat der Prüfling vorsätzlich
 zu Unrecht erwirkt, dass er die Fachprüfung ablegen konnte, so
kann die Fachprüfung für „nicht ausreichend“ und die Diplom-Vorprüfung
und die Diplomprüfung für nicht bestanden erklärt werden. T

(3) Dem Prüfling ist vor einer Entscheidung Gelegenheit zur Äußerung zu
geben.

(4) Das unrichtige Zeugnis ist einzuziehen und gegebenenfalls ein neues
zu erteilen. Mit dem unrichtigen Zeugnis ist auch die Diplomurkunde einzuziehen,
 wenn die Diplomprüfung aufgrund einer Täuschung für „nicht
bestanden“ erklärt wurde. Eine Entscheidung nach Absatz (1) und Absatz
(2) Satz 2 ist nach einer Frist von fünf Jahren ab dem Datum des
Zeugnisses ausgeschlossen.

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Übergangsbestimmungen

(1) Prüflinge, die bei In-Kraft-Treten dieser Ordnung ihr Studium im
Fachbereich Bauingenieurwesen bereits begonnen haben, werden nach
der bisherigen Prüfungsordnung geprüft. Auf Antrag des Prüflings kann
nach der neuen Prüfungsordnung geprüft werden; hierüber entscheidet
der Prüfungsausschuss endgültig.

(2) Prüfungen gemäß der bis zum In-Kraft-Treten der vorliegenden
Ordnung geltenden Ordnung werden nicht mehr angeboten, wenn sie
denen der vorliegenden Ordnung gleichwertig sind und diese bereits ange-
            
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