Full text : 2000 (0044)

B. Praxisordnung

Definitionen

Als „Praxissemester" wird im folgenden die „Praktische Studienphase” ent
sprechend 8 3 der Studienordnung bezeichnet.

„Betrieb” ist die Institution, die während des Praxissemesters den
Studierenden einen Praxis-Studienplatz zur Verfügung stellt.
„Praxis-Studienplatz“ ist der Ausbildungsplatz der Studierenden im betreuenden
 Unternehmen während des Praxissemesters.

„Fachbereich" ist der Fachbereich GIS der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes.

S
Zielsetzung

Das Praxissemester soll den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre
theoretischen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, indem sie im Betrieb
zur Lösung konkreter Probleme beitragen. Zudem sollen die Einsichten
und Erfahrungen des Praxissemesters einen wichtigen Teil des Gesamtstudiums
 bilden und den ständigen Praxisbezug der Lehre im Fachbereich
sicherstellen.

83
Inhaltliche Gestaltung

Die Studierenden sollen im Betrieb Aufgaben übernehmen, die dem Berufsbild
 der Ingenieurin/des Ingenieurs der Sensor- und Feinwerktechnik
entsprechen.

54
Dauer

Das Praxissemester umfaßt einen zusammenhängenden Zeitraum von 26
Wochen einschließlich des mit dem Betrieb zu vereinbarenden Arbeitsurlaubs
 und der an der HTW durchgeführten praxisbegleitenden
Lehrveranstaltungen.

55
Zeitliche Einordnung in das Gesamtstudium

Das Praxissemester kann frühestens nach Vorliegen der erforderlichen
Zulassungsvoraussetzungen beginnen. Dabei ist die Ableistung des
Praxissemesters unmittelbar nach dem 6. Semester anzustreben.
            
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