Full text : 2000 (0044)

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(5) Im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten können beliebige Fächer
zusätzlich als Wahlfächer belegt und sowohl Studien- als auch Prüfungsleistungen
 hierzu erbracht werden. Es können nur solche Fächer belegt
werden, in denen die Studierenden weder im Rahmen der Vorprüfung noch
in der Hauptprüfung geprüft worden sind.

(6) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
 abgeschlossen, so steht den Studierenden die Eintragung des
Faches und der erreichten Note bzw. ohne Note in ihr Zeugnis frei, sofern
dieses noch nicht ausgestellt worden ist. Derartige zusätzlich belegten
Fächer sind im Zeugnis durch Fußnoten auszuweisen. Es ist zu vermerken,
 daß diese Fächer in der Gesamtnote nicht berücksichtigt sind. Sinngemäß
 ist zu verfahren, wenn während des Studiums die fakultative
Teilnahme an Studienleistungen gestattet ist.

83
Praktische Studienphase

Die Ableistung und Anerkennung der praktischen Studienphase ist in der
Praxisordnung geregelt.

S4
Verantwortung

Die/der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der
Studienordnung.

55
Qualität der Lehre

Mindestens einmal im Jahr findet eine Didaktik-Konferenz statt, die aus
Vertreterinnen/Vertretern aller betroffenen Gruppen (Dozentinnen/Dozenten,
 Mitarbeiterinnen/Mitarbeitern, Studierenden) gebildet wird. Damit soll
die Qualität der Lehre gemäß Fachhochschulgesetz gewährleistet werden.
Die Studiengangsleiterin/der Studiengangsleiter ist für die Organisation
und Leitung der Konferenz verantwortlich. Auf Antrag von Betroffenen
kann jederzeit eine Didaktik-Konferenz einberufen werden.
            
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