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B. Praxisordnung
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Definitionen
Als "Praxisjahr" wird im folgenden die "Praktische Studienphase" entspre
chend 8 3 der Studienordnung bezeichnet.
"Betrieb" ist die Institution, die während des Praxisjahres den Studierende
einen Praxis-Studienplatz zur Verfügung stellt.
"Praxis-Studienplatz” ist der Ausbildungsplatz der Studierenden im betreı
enden Unternehmen während des Praxisjahres.
"Fachbereich" ist der Fachbereich GIS der Hochschule für Technik un
Wirtschaft des Saarlandes.
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Zielsetzung
Das Praxisjahr soll den Studierenden die Möglichkeit geben, ihre theorel
schen Kenntnisse in die Praxis umzusetzen, indem sie im Betrieb zu
Lösung konkreter Probleme beitragen. Zudem sollen die Einsichten und
Erfahrungen des Praxisjahres einen wichtigen Teil des Gesamtstudiums
bilden und den ständigen Praxisbezug der Lehre im Fachbereich sicher
stellen. In der Regel wird während des Praxisjahres die Diplomarbeit ange
fertigt.
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Inhaltliche Gestaltung
Die Studierenden sollen im Betrieb Aufgaben übernehmen, die den
Berufsbild der Informatikerin/des Informatikers entsprechen.
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Dauer
Das Praxisjahr umfaßt einen zusammenhängenden Zeitraum von &
Wochen einschließlich des mit dem Betrieb zu vereinbarenden
Arbeitsurlaubs und der an der HTW durchgeführten praxisbegleitenden
Lehrveranstaltungen.
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Zeitliche Einordnung in das Gesamtstudium
Das Praxisjahr kann frühestens nach Vorliegen der erforderlichen Zulas
Sungsvoraussetzungen beginnen. Dabei ist die Ableistung des
Praxisjahres unmittelbar nach dem 6. Semester anzustreben.