Full text : 2000 (0044)

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(5) Im Rahmen freier Studienplatzkapazitäten können beliebige Fächer
zusätzlich als Wahlfächer belegt und sowohl Studien- als auch
Prüfungsleistungen hierzu erbracht werden. Es können nur soiche Fächer
belegt werden, in denen die Studierenden weder im Rahmen der
Vorprüfung noch in der Hauptprüfung geprüft worden sind.

(6) Wird ein zusätzlich belegtes Fach im Sinne der Prüfungsordnung erfolgreich
 abgeschlossen, so steht den Studierenden die Eintragung des
Faches und der erreichten Note bzw. ohne Note in ihr Zeugnis frei, sofern
dieses noch nicht ausgestellt worden ist. Derartige zusätzlich belegte
Fächer sind im Zeugnis durch Fußnoten auszuweisen. Es ist zu vermerken,
 daß diese Fächer in der Gesamtnote nicht berücksichtigt sind.
Sinngemäß ist zu verfahren, wenn während des Studiums die fakultative
Teilnahme an Studienleistungen gestattet ist.

83
Praktische Studienphase

Die Ableistung und Anerkennung der praktischen Studienphase ist in der
Praxisordnung geregelt.

54
Verantwortung

Die/der Fachbereichsvorsitzende ist zuständig für die Einhaltung der
Studienordnung.

85
Qualität der Lehre

Mindestens einmal im Jahr findet eine Didaktik-Konferenz statt, die aus
Vertreterinnen/Vertretern aller betroffenen Gruppen (Dozentinnen/Dozenten,
 Mitarbeiterinnen/Mitarbeiter, Studierende) gebildet wird. Damit soll die
Qualität der Lehre gemäß Fachhochschulgesetz gewährleistet werden.
Die Studiengangsleiterin/der Studiengangsleiter ist für die Organisation
und Leitung der Konferenz verantwortlich. Auf Antrag von Betroffenen
kann jederzeit eine Didaktik-Konferenz einberufen werden.
            
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