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Ergänzend zur Rahmenprüfungsordnung der Hochschule für Technik und
Wirtschaft des Saarlandes (RPO) wird folgendes festgelegt.
Übergangsregelung
Es gilt die Übergangsregelung der Rahmenprüfungsordnung ($& 30). Der
Fächerkatalog und die Gewichtung der Noten gilt nicht für Studierende, die
ihr Studium vor dem Inkrafttreten dieser Ordnung begonnen haben. Die
Vorlesungen des 2. Studienjahres werden letztmalig 2000/2001, die des 3.
Studienjahres letztmalig 2001/2002 nach der alten Ordnung angeboten.
Prüfungen nach der alten Ordnung müssen spätestens bis zum
Vorlesungsbeginn des WS 2005/2006 abgelegt sein, danach wird nur noch
nach der neuen Ordnung geprüft.
A.
‚UDIENORDNUNG
$1
Studienziel
Das Studium der Praktischen Informatik an der HTWdS des Saarlandes
vermittelt durch die Verbindung von Wissenschaft und Praxis eine praxisbezogene
Ausbildung und bereitet die Studierenden auf ihr späteres
Tätigkeitsfeld vor. Die Studierenden sollen sich die erforderlichen
Kenntnisse, Fähigkeiten und Methoden aneignen und zu selbständiger
Anwendung wissenschaftlicher Erkenntnisse befähigt werden. Durch
Studien- und Prüfungsleistungen wird nachgewiesen, daß dieses
Studienziel erreicht wird. Das Nähere regelt die Prüfungsordnung.
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Lehrangebote
(1) Studienfächer sind Pflichtfächer und nach Maßgabe des Fachbereichs
Wahlpflichtfächer. Pflichtfächer und Wahlpflichtfächer sind Prüfungsfächer.
Wahlpflichtfächer ermöglichen eine individuelle Schwerpunktbildung im
Studium.
(2) Das Grundstudium umfasst nur Pflichtfächer.
(3) Die Studienfächer und der Studienverlauf ergeben sich aus dem
Fächerkatalog in der Anlage zur Prüfungsordnung.
(4) Die Studienfächer sind in einem Stoffplan näher beschrieben. Dieser ist
bei der/dem Fachbereichsvorsitzenden einzusehen.