Full text : 2000 (0044)

452 —

Legende:
JWS: Jahreswochenstunden
KL: Klausur
1. PT: 1. möglicher Prüfungstermin
MPL: Mündliche Prüfungsleistung
ANM: Zwangsanmeldung zum Ende des Semesters
SSA: Sonstige schriftliche Arbeit
KD: Klausurdauer in Stunden
WE: Wichtung

Anmerkungen:
1)

Z.B. bedeutet die Eintragung 4 in der Spalte 1.PT: Der erste reguläre Prüfungstermin
liegt in der Prüfungsphase am Ende des 4. Semesters. Die Eintragung 7 in der Spalte
ANM bedeutet: Eine Anmeldung findet spätestens zur Prüfungsphase am Ende des 7
Semesters statt (S 22).
Siehe 810 Absatz 1 der Studienordnung.

2)
3) Für die Prüfung im Fach „Konstruktionstechnik“ sind Kenntnisse im technischen
Zeichnen Voraussetzung. Ein Kurs „Technisches Zeichnen“ wird in der Regel zum Ende
des 2. Studiensemesters als Blockveranstaltung angeboten. Für Studierende mit nachgewiesenen
 Vorkenntnissen entfällt die Verpflichtung zur Teilnahme an diesem Kurs; für
alle übrigen ist die erfolgreiche Teilnahme Zulassungsvoraussetzung für die Prüfung im
Fach „Konstruktionstechnik“.

4)

Nach 821 Absatz 3 der Prüfungsordnung sind aus dem Katalog 5 Fächer auszuwählen.
Entsprechend der Wahl der Fächer ergibt sich daraus eine Mindestbelegung von 9 oder
10 JWS.

3) Siehe 8 24 Absatz 1 der Prüfungsordnung
            
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