A109
Anlagen zur Studien- und Prüfungsordnung
Anlage 1: Pflichtfächer des Grundstudiums
Fach
Allgemeine Betriebswirtschaftslehre
Buchführung und Bilanzierung
Fremdsprache?)
Einführung in die Informatik
Mathematik)
Physik
Technische Mechanik
‚Werkstofftechnik/Chemie®
Summe
JWS
Prüfung
SL
3
KL_
KL
KL__
KL! 3
KL 40
KL_
3 KL_
3! KL
283 | 8
23
AN
30%
30%
1.PTS)
KD
2
3.
3
2
2
3
3
3
3
2 —
2
?
>
%
23
Legende:
JWS: Jahreswochenstunde
1,PT: erster möglicher Prüfungstermin
SL: Studienleistung
KD: Klausurdauer in Stunden
AN: Anrechung von Studien- oder Prüfungsleistungen in %
KL: Klausur
Anmerkungen:
1)
2)
3)
Die Studienleistung in dem Fach „Buchführung und Bilanzierung“ bzw. „Mathematik“
besteht aus einer Klausur am Ende des ersten Studiensemesters (Wintersemester). Sie
ist keine Zulassungsvoraussetzung für die Diplom-Vorprüfung. Der Studierende kann
sie wahlweise erbringen und sich anrechnen lassen; in diesem Fall reduziert sich die
Klausur der Diplom-Vorprüfung am Ende.des 2. Studiensemesters (Sommersemester)
auf den Stoff des Sommersemesters, und die Gesamtnote in diesem Fach errechnet
sich als gewichtetes arithmetisches Mittel aus Studienleistung und dieser Klausur.
Verzichtet der Studierende auf die Ableistung der Studienleistung oder will er das erzielte
Ergebnis nicht in Anspruch nehmen, so umfasst die Klausur der.Diplom-Vorprüfung
den gesamten Stoff des ersten Studienjahres. Bei einer Wiederholung der Prüfung wird
die Studienlteistunag nicht mehr angerechnet.
Als Fremdsprache werden Englisch und Französisch angeboten. Die Entscheidung zwischen
Englisch oder Französisch als Pflichtfach der Diplom-Vorprüfung ist mit der
Immatrikulation zum 1. Semester zu treffen; ein entsprechender Hinweis wird den
Iimmatrikulationsunterlagen beigefügt.
Die Studienleistung besteht aus der erfolgreichen Teilnahme an dem !Informatikpraktikum,
welches in die Veranstaltung „Einführung in die Informatik“ eingeschlossen
ist. Sie ist Zulassungsvoraussetzung für die Teilnahme an der Klausur. Die Bedingungen