V. Schluss- und Übergangsbestimmungen
S6
Inkrafttreten, Übergangsregelungen
(1) Diese Studienordnung für den Diplom-Studiengang Computerlingustik
tritt am Tage nach ihrer Veröffentlichung im Dienstblatt der Hochschulen
des Saarlandes in Kraft. Sie ist verbindlich für alle Studenten/Studentinnen,
die nach diesem Zeitpunkt mit dem Studium der Computerlinguistik oder
dem zweiten Studienabschnitt dieses Studiums beginnen.
(2) Für die Studenten/Studentinnen, die zum Zeitpunkt des Inkrafttretens
der neuen Ordnung einen Studienabschnitt begonnen haben, gilt die bisherige
Studienordnung für den Diplom-Studiengang Computerlinguistik
vom 22. Oktober 1992 (Dienstbl., S. 95) bis zur Beendigung des begonnenen
Studienabschnitts fort, für den ersten Studienabschnitt jedoch
Jängstens zwei Jahre sowie für den zweiten Studienabschnitt längstens
drei Jahre. Sie können auf ihren Antrag hin nach dieser Studienordnung
studieren. Der Antrag ist schriftlich beim Prüfungsausschuss zu stellen.
Saarbrücken, 25. Januar 2000
Der Universitätspräsident:
Univ.-Prof. Dr. Günther Hönn