Full text : 2000 (0044)

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(4) Die praktische Studienphase wird von einer Lehrveranstaltung begleitet,
 deren Gegenstand allgemeine Problemstellungen der Berufspraxis
sowie spezifische fachliche Fragestellungen der Studierenden sind. Die
Veranstaltung trägt den Titel „Anwendung der Fachkenntnisse in der
Praxis“. Sie wird in der Regel in Blockform durchgeführt und mit einer
Jahreswochenstunde angerechnet. Sie wird lediglich mit „bestanden“ oder
„nicht bestanden“ bewertet.

(5) Der Fachbereichsrat beauftragt einen Professor des Fachbereichs WI
mit der Leitung der praktischen Studienphase. Der Leiter der praktischen
Studienphase wird bei der organisatorische Durchführung der praktischen
Studienphase vom Praxisreferat unterstützt. Er hat folgende Aufgaben:

Konzeption und Organisation der Veranstaltung „Anwendung der Fachkenntnisse
 in der Praxis".
Unterstützung bei der Suche nach einem geeigneten Praxisplatz
Anerkennung der praktischen Studienphase eines Studierenden

(6) In der praktischen Studienphase wird der Studierende von einem
Professor des Fachbereichs WI fachlich betreut. Ist eine fachliche Betreuung
 durch einen Professor des Fachbereichs WI nicht möglich, so kann
der Leiter der praktischen Studienphase einen Professor eines anderen
Fachbereichs der HTW oder in Ausnahmefällen einen Lehrbeauftragten
des Fachbereichs WI mit dessen Einverständnis mit der Übernahme der
Betreuung beauftragen.

(7) Der Studierende ist verpflichtet, sich um einen geeigneten Praxisplatz
zu bemühen. Er wird dabei von dem für ihn zuständigen Praxisreferat oder
dem Leiter der praktischen Studienphase unterstützt. Der Studierende
schließt vor Beginn der praktischen Studienphase einen entsprechenden
Vertrag ab. Vor Vertragsabschluß ist die Zustimmung des zuständigen
Praxisreferats einzuholen.

(8) Das Praxisreferat veröffentlicht spätestens während des der praktischen
 Studienphase vorgehenden Semesters durch Aushang die mit dem
Beginn der praktischen Studienphase zu beachtenden Termine.

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Anerkennung der praktischen Studienphase

(1) Als Leistungsnachweis im Fach „Anwendung der Fachkenntnisse in der
Praxis“ ist ein schriftlicher, nach wissenschaftlichen Grundsätzen anzufertigender
 Abschlußbericht vorzulegen. Eine im Rahmen der praktischen
Studienphase angefertigte Diplomarbeit kann als Leistungsnachweis
            
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