Full text : 2000 (0044)

‚441 -

1. Phase: 3. bis 5. Studiensemester
2. Phase: 6. und 7. Studiensemester (praktische Studienphase)
3. Phase: 8. Studiensemester

Das Hauptstudium wird mit der Diplomprüfung augeschiossen.

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Srundstudium

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(1) Das Grundstudium vermittelt diejenigen fachlichen Kenntnisse, die als
Grundlage für das Studium der Fachdisziplinen des Wirtschaftsingenieurwesens
 unerlässlich sind. Darüber hinaus führt das Grundstudium in allgemeinwissenschaftliche
 Denkweisen und Arbeitsmethoden ein.

(2) Die Fächer des Grundstudiums ergeben sich einschließlich der zu
erbringenden Studienleistungen aus Anlage 1. Sie sind Pflichtfächer.

(3) Der Studierende entscheidet sich bei der Immatrikulation für eine der
beiden Fremdsprachen Englisch oder Französisch als Pflichtfach (siehe
Anlage 1). Die Belegung der nicht als Pflichtfach gewählten Sprache ist
grundsätzlich möglich. Die Note dieses Faches wird auf Wunsch des
Studierenden auf dem Zeugnis der Diplom-Vorprüfung vermerkt. Sie geht
jedoch nicht in die Gesamtnote der Diplom-Vorprüfung ein.

(4) In die Veranstaltung „Einführung in die Informatik“ ist ein Praktikum integriert.
 Die Teilnahme an dem Praktikum ist Voraussetzung für die Zulassung
 zu der Prüfung in dem Fach. Über die Teilnahme wird ‚eine
Bescheinigung ausgestellt. Die Bedingungen für die Ausstellung dieser
Bescheinigung werden zu Beginn des ersten Studiensemesters per
Aushang bekannt gegeben.

(5) Zur Entlastung des Studiums wird in den Fächern „Buchführung und
Bilanzierung“ und „Mathematik“ am Ende des ersten Studiensemesters
(WS) eine Klausur als Studienleistung angeboten, die sich auf die Lehrinhalte
 des ersten Semesters bezieht. Der Studierende kann sich das Ergebnis
 dieser Klausur mit einem Gewicht von 30% auf das Gesamtergebnis
 anrechnen lassen. Entscheidet er sich für eine Anrechnung, muss er in
dem Fach nur noch eine Prüfung ablegen, die sich ausschließlich auf die
Inhalte des zweiten Semesters (SS) bezieht. Das Ergebnis dieser Prüfung
geht dann mit 70% in das Gesamtergebnis ein. Andernfalls muss er an
einer Klausur teilnehmen, die den Stoff des gesamten Studienjahres
umfasst. Die Entscheidung darüber, ob eine erbrachte Studienleistung
angerechnet werden soll. teilt der Studierende zu Beginn der Prüfung mit.
            
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