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Ordnung zur Änderung der Wahlordnung
für die Wahlen zu den Gremien:
Senat, Beirat für Frauenfragen und Fachbereichsräte
Vom 17. November 1999
Der Senat der Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes hat
am 07. November 2000 aufgrund von 8 14 Abs. 6 des Gesetzes über die
Hochschule für Technik und Wirtschaft des Saarlandes (Fachhochschulgesetz
- FhG) in der Fassung des am 01. August 1999 in Kraft getretenen
Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze und
zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (Zweites Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsblatt S. 1014) folgende
Änderungsordnung zur Wahlordnung vom 17. November 1999
beschlossen.
Artikel *
An 8 1 (Geltungsbereich, Wahlgrundsätze, Wahlrecht, Nachwahl) wird folgender
Absatz 5 angefügt:
„(5) Kann bei Freiwerden eines Sitzes dieser Sitz nicht durch ein
Ersatzmitglied besetzt werden, so findet eine Nachwahl statt, es sei
denn, die Restamtszeit des ausgeschiedenen Mitglieds beträgt weniger
als 1/4 der regelmäßigen Amtszeit.
Nachwahlen gelten nur für den Rest der Amtszeit des ausgeschiedenen
Mitglieds.
Zur Beschleunigung einer Nachwahl können die Wahlberechtigten
einer Mitgliedergruppe auf die in dieser Wahlordnung vorgeschriebenen
Fristen sowie auf die Möglichkeit der Stimmabgabe durch
Briefwahl schriftlich verzichten.“
Artikel 2
Diese Ordnung tritt mit ihrer Bekanntgabe am Schwarzen Brett „Der
Rektor" in Kraft.
Saarbrücken, 07. November 2000
Der Rektor:
Prof. Rudolf Warnkinag