Full text : 2000 (0044)

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Leistungen Bewerber/innen, die nicht an diesen Institutionen studiert
haben, können nach Maßgabe der folgenden Absätze in die Studiengänge
 des Fachbereichs Freie Kunst aufgenommen werden.
(3) Studenten/Studentinnen, die in das Grundstudium aufgenommen
werden wollen, müssen die Eignungsprüfung des Fachbereichs Freie
Kunst bestehen.

(4) Studenten/Studentinnen, die in das Hauptstudium aufgenommen
werden wollen, müssen ihre an anderen Kunsthochschulen oder vergleichbaren
 Hochschulen erbrachten künstlerischen Leistungen nachweisen
 (Mappenvorlage) und zu einem Aufnahmegespräch vor der
Prüfungskommission des Fachbereichs Freie Kunst erscheinen. Dies
betrifft auch Studenten/Studentinnen, die besondere Leistungen vorweisen
 können und nicht an den oben bezeichneten Hochschulen
(Absatz 2) studiert haben.

(5) Studenten/Studentinnen der HBKsaar, die länger als zwei Semester
an einer anderen Kunsthochschule studieren, müssen ihre andernorts
erbrachten Studienleistungen ebenfalls der Prüfungskommission vorlegen.


Artikel 2

Die Prüfungsordnung des Fachbereichs Freie Kunst der Hochschule der
Bildenden Künste Saar (HBKsaar) wird wie folgt geändert:

2. Prüfungsordnung

1) 8 10 Abs. 1 erhält folgende Fassung
Den Antrag auf Zulassung zur Zwischenprüfung kann nur stellen, wer
im Studiengang Freie Kunst als Student/in immatrikuliert ist und mindestens
 vier Semester an der HBKsaar studiert hat. Für Wechsler/innen
von anderen Kunsthochschulen oder vergleichbaren Hochschulen gelten
 die Bestimmungen des 8 9 Abs. 2, 3 und 5 der Studienordnung der
Hochschule der Bildenden Künste Saar (HBK-Saar) für den Fachbereich
 Freie Kunst.

2) 8 16 Abs. 1 erhält folgende Fassung

(1) Zur Diplomprüfung kann nur zugelassen werden, wer
den Antrag auf Zulassung zur Diplomprüfung gestellt hat, im
Studiengang Freie Kunst an der Hochschule der Bildenden Künste
Saar als Student/Studentin immatrikuliert ist und die letzten zwei
            
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