Full text : 2000 (0044)

— A400 —

Ordnung zur Änderung der Ordnung für die Beschäftigung
nebenberuflich tätiger künstlerischer und studentischer
Hilfskräfte an der Hochschule der Bildenden Künste Saar
(HBKsaar)
Vom 31. Mai 2000

Die Hochschule der Bildenden Künste Saar hat auf Grund $& 36 in Verbindung
 mit & 1 Abs. 6 des Gesetzes über die Hochschule der Bildenden
Künste Saar (Kunsthochschulgesetz — KhG) vom 21. Juni 1989 (Amtsbl.
S. 1106) zuletzt geändert durch das am 1. August 1999 in Kraft getretene
Gesetz Nr. 1433 zur Reform der Saarländischen Hochschulgesetze und
zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
 vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende Ordnung
 zur Änderung der Ordnung für die Beschäftigung nebenberuflich
Tätiger künstlerischer und studentischer Hilfskräfte an der Hochschule der
Bildenden Künste Saar (HBKsaar) beschlossen, die nach Zustimmung
durch das Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet
 wird:

A,

8 3 erhält folgende Fassung:

Ss 3

(1) Nebenberuflich tätige künstlerische und studentische Hilfskräfte
werden vom Rektor/von der Rektorin auf Antrag eines Fachbereichs
oder eines Professors/einer Professorin oder einer zentralen Einrichtung,
 dem bzw. der die künstlerische und studentische Hilfskraft zugeordnet
 werden soll, nach Beschluß des Fachbereiches durch Dienstvertrag
 eingestellt.
(2) Dem Antrag ist eine genaue Umschreibung der Dienstaufgaben beizufügen.

(3) Die Hilfskraft wird einem Mitglied der HBKsaar zugeordnet und
unterliegt für die Dauer des Dienstvertrages dessen Weisungen.

Artikel 2

Diese Ordnung tritt am Tage nach der Verkündung im Dienstblatt der
Hochschulen des Saarlandes in Kraft.

Saarbrücken. den 31. Mai 2000

Prof. Andreas Brandolini
Paraktoar
            
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