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Studienplan
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(1) Der Dekan/Die Dekanin der Fakultät 6 — Mathematik und Informatik
erstellt auf der Grundlage dieser Studienordnung einen Studienplan, der
nähere Angaben über Art und Umfang der Lehrveranstaltungen enthält
sowie Empfehlungen für einen zweckmäßigen Aufbau des Studiums gibt.
Dieser wird in geeigneter Form bekanntgegeben. Entsprechendes gilt für
das jeweils aktuelle Lehrveranstaltungsangebot in den verschiedenen
Lehrveranstaltungskategorien.
(2) Ein auf zwei Semester zugeschnittener Beispielstudienplan ist wie folgt
aufgebaut (V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar, P = Praktikum; die
jeweils hinter einem solchen Kürzel stehende Zahl gibt die Anzahl der
Semesterwochenstunden an):
Erstes Fachsemester:
1. Stammvorlesung Theoretische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
2. Stammvorlesung Praktische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
3. Fortgeschrittenenpraktikum, P6, 18 Leistungspunkte
4. Seminar, S3. 9 Leistungspunkte
Zweites Fachsemester:
1. Stammvorlesung Theoretische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
2. Stammvorlesung Praktische Informatik, V4 Ü2, 9 Leistungspunkte
3. Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesung, V2 Ü2, 6 Leistungspunkte
4. Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesung, V2 Ü2, 6 Leistungspunkte
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Inkrafttreten
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 6. Oktober 2000
Der Universitätspräsident:
(Univ.-Prof. Dr. Günther Hönn)