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Studienordnung für den
Master-Studiengang Computer-Science
Vom 25. Mai 2000
Die Universität des Saarlandes hat aufgrund von $ 66 des Gesetzes über
die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz — UG) in der Fassung
des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen Hochschulgesetze
und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz)
vom 23. Juni 1999 (Amtsbl. S. 982) folgende
Studienordnung für den Master-Studiengang Computer-Science erlassen,
die hiermit verkündet wird:
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Ziel und Gliederung des Studiums
(1) Diese Studienordnung regelt Inhalt und Aufbau des Master-Studiengangs
Computer-Science auf der Grundlage der Prüfungsordnung für diesen
Studiengang.
(2) Das Studium umfasst in der Regel ein Jahr und führt zum Titel „Master
of Computer Science“.
(3) Das Studium gliedert sich in Lehrveranstaltungen, die jeweils ein
Semester dauern und den Kategorien Vorlesungen mit Übungen,
Seminare oder Praktika zugeordnet sind. Jede Lehrveranstaltung hat ein
in Leistungspunkten („Credit Points“) angegebenes Gewicht, das den
Umfang der Lehrveranstaltung wiedergibt, und schließt mit einer — zumeist
benoteten — Leistungskontrolle ab. Bestandene Leistungskontrollen sind
studienbegleitende Prüfungsleistungen, aus denen sich die Abschlussprüfung
zusammensetzt.
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Lehrveranstaltungen
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(1) Das Studium umfasst Lehrveranstaltungen im Umfang von ca. 40
Semesterwochenstunden. Das Studienangebot umfasst mindestens die
folgenden Lehrveranstaltungen (V = Vorlesung, Ü = Übung, S = Seminar,
P = Praktikum; die jeweils hinter einem solchen Kürzel stehende Zahl gibt
die Anzahl der Semesterwochenstunden an):
1. in der Kategorie der Stammvorlesungen mit Übungen der Praktischen
Informatik folgende Lehrveranstaltungen: