tel. Bei diesem Mittelwert wird nur die erste Stelle hinter dem Komma ohne
Rundung berücksichtigt. Die Gesamtnote wird dann wie folgt gerundet und
im Zeugnis aufgeführt:
bis 1,5:
über 1,5 bis 2,5:
über 2,5 bis 3,5:
über 3.5 bis 4.0:
(3) Studierende erhalten auf Antrag beim Prüfungssekretariat eine
Leistungsbescheinigung, die alle ihre bisher erworbenen Leistungspunkte
aufführt. Die Form dieser Bescheinigung ist analog zum Zeugnis aufgebaut.
89
Wiederholung von Prüfungsleistungen
(1) Eine Wiederholung der Prüfungsleistung für eine Lehrveranstaltung
eines Semesters ist nur im Rahmen der für die Lehrveranstaltung festgelegten
Bedingungen bis spätestens zu Beginn des nachfolgenden Semesters
möglich. Ein Kandidat/Eine Kandidatin kann jedoch in verschiedenen
Semestern beliebig oft an den Prüfungsleistungen derselben Lehrveranstaltung
teilnehmen, unabhängig von einer bestandenen oder nicht bestandenen
Prüfungsleistunga in früheren Semestern.
(2) Wird die letzte Prüfungsleistung (8 10 Abs. 2) nicht innerhalb von zwei
Jahren nach Beginn des Studiums abgelegt, gilt die Abschlussprüfung als
nicht bestanden.
8 10
Anforderungen des Studiums, Prüfungsleistungen für die
Abschlussprüfung
(1) Das Hauptstudium umfasst Lehrveranstaltungen der foıgenden. Kategorien:
1. Stammvorlesungen mit Übungen aus dem Bereich der Praktischen
Informatik, . .
Stammvorlesungen mit Übungen aus dem Bereich der Theoretischen
Informatik, . ich der
3. Spezialisierungs- und Vertiefungsvorlesungen aus dem Bereich
Informatik oder angrenzender Fächer, , .
4. Praktika, die einen schriftlichen Bericht beinhalten, che Ausarbei
5. Seminare, die einen mündlichen Vortrag und eine schri
tung beinhalten.