Full text : 2000 (0044)

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ziehen sich in der Regel jeweils auf genau eine Lehrveranstaltung eines
Semesters.

(2) Jede Lehrveranstaltung beinhaltet eine — zumeist benotete — Leistungskontrolle,
 die spätestens zu Beginn des nachfolgenden Semesters erfolgt.
Bei bestandener Leistungskontrolle gilt die Prüfungsleistung als erbracht,
und der Kandidat/die Kandidatin erwirbt die der Lehrveranstaltung entsprechenden
 Leistungspunkte.

(3) Leistungskontrolien sind mündliche oder schriftliche Prüfungen, die
auch über mehrere Termine aufgeteilt werden können, Projektarbeiten, Seminarvorträge
 und -ausarbeitungen oder Kombinationen dieser Formen.
Die Form und Dauer der Leistungskontrolle für eine Lehrveranstaltung wird
zu Beginn der Veranstaltung bekanntgegeben. Bei Kombinationen ist die
Gewichtung der Teile anzugeben. Termine für Leistungskontrollen sind dem
Kandidaten/der Kandidatin mindestens zwei Wochen im voraus bekanntzugeben.
 Kandidaten/Kandidatinnen melden sich zu einer Leistungskontrolle
 spätestens zwei Wochen vor deren Termin an.

(4) Spätestens einen Monat nach einer Leistungskontrolle werden die Bewertungen
 den Teilnehmern bekanntgegeben und beim Prüfungssekretariat
 aktenkundig gemacht.

(5) Mündliche Prüfungsleistungen dauern für jeden Kandidaten/jede Kandidatin
 in der Regel 15 bis 30 Minuten. Sie werden vor zwei Prüfern/
Prüferinnen oder vor einem Prüfer/einer Prüferin in Gegenwart eines sachkundigen
 Beisitzers/einer sachkundigen Beisitzerin abgelegt. Die wesentlichen
 Gegenstände und Ergebnisse der Prüfung sind zu protokollieren.
Vor der Festsetzung der Note hört der Prüfer/die Prüferin den Beisitzer/die
Beisitzerin. Das Protokoll wird von den Prüfern/Prüferinnen oder dem
Prüfer/der Prüferin und dem Beisitzer/der Beisitzerin unterschrieben. Bei
mündlichen Prüfungen können nach Maßgabe der räumlichen Verhältnisse
 Studierende desselben Faches als Zuhörer zugelassen werden, Sofern
 der geprüfte Kandidat/die geprüfte Kandidatin einverstanden ist. Diese
Zulassung erstreckt sich nicht auf die Beratung und die Bekanntgabe des
Ergebnisses.

(6) Schriftliche Prüfungsleistungen (Aufsichtsarbeiten, Hausarbeiten, Se-Mminarausarbeitungen,
 Projektdokumentationen und Implementierungen)
werden von zwei sachkundigen Prüfern/Prüferinnen bewertet. Aufsichtsarbeiten
 dauern in der Regel 90 bis 120 Minuten. Die Bearbeitungszeit für
Hausarbeiten, Seminarausarbeitungen, Projektdokumentationen und Im-Plementierungen
 wird zu Beginn der jeweiligen Lehrveranstaltung bekanntgegeben.

            
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