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(4) Der Prüfungsausschuss achtet darauf, dass die Bestimmungen der
Prüfungsordnung eingehalten werden. Er entscheidet über Zweifels- und
Ausnahmefälle, die auf Antrag eines Kandidaten/einer Kandidatin zu
behandeln sind. Die Entscheidung ist dem/der jeweils Betroffenen schriftlich
mitzuteilen.
(5) Der Prüfungsausschuss berichtet der Fakultät 6 — Mathematik und
Informatik über die Entwicklung der Prüfungen und Studienzeiten, gibt
Anregungen zur Reform der Prüfungs- und Studienordnung und legt die
Verteilung der Prüfungsnoten und Gesamtnoten offen.
(6) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses haben das Recht, Leistungs
kontrollen zu Lehrveranstaltungen beizuwohnen.
(7) Die Mitglieder des Prüfungsausschusses ebenso wie die stellvertretenden
Mitglieder unterliegen der Verschwiegenheit bezüglich aller Angelegenheit
des Prüfungsausschusses.
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Prüfer/Prüferinnen und Beisitzer/Beisitzerinnen
(1) Der Prüfungsausschuss oder in seinem Auftrag der/die Vorsitzende bestellt
die Prüfer/Prüferinnen und die Beisitzer/Beisitzerinnen.
(2) Zu Prüfern/Prüferinnen sind für das jeweilige Prüfungsgebiet zuständige
Professoren/Professorinnen, Hochschuldozenten/Hochschuldozentinnen,
entpflichtete oder in den Ruhestand versetzte Professoren/Professorinnen,
Honorarprofessoren/Honorarprofessorinnen, Privatdozenten/
Privatdozentinnen, außerplanmäßige Professoren/Professorinnen sowie in
der Fakultät 6 — Mathematik und Informatik kooptierte Professoren/
Professorinnen zu bestellen. In besonderen Fällen können wissenschaftliche
Assistenten/Assistentinnen, wissenschaftliche Mitarbeiter/Mitarbeiterinnen,
Lehrbeauftragte für den Bereich des Lehrauftrags und Professoren/Professorinnen
anderer Hochschulen zu Prüfern/Prüferinnen bestellt
werden.
(3) Zum Beisitzer/Zur Beisitzerin darf bestellt werden, wer die Diplomprüfung
im Studiengang Informatik oder eine Master-Prüfung in Computer-Science
an einer wissenschaftlichen Hochschule oder eine vergleichbare
Prüfung abgeleat hat.
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Prüfungen und Prüfungsleistungen
(1) Die Abschlussprüfung zum Master besteht aus mehreren Prüfungsleistungen.
Die Prüfungsleistungen finden studienbegleitend statt und be-