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Studienangebot
(1) Das Studienangebot setzt sich aus zwei Teilen zusammen. Es umfasst
zum einen die Pflichtfächer des Fächerkanons des französischen Basisstudiums
der Rechtswissenschaft und zur Ergänzung Veranstaltungen des
deutschen Rechts, die in der Regel den von der Abteilung Rechtswissenschaft
der Rechts- und Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der
Universität des Saarlandes angebotenen Veranstaltungen entsprechen.
(2) Im „r&gime de droit commun”“ sind innerhalb der zwei Studienjahre
wenigstens 106,7 Semesterwochenstunden zu absolvieren, davon mindestens
60 v.H. aus dem Pflichtfachkanon des französischen Rechtsstudiums
der ersten zwei Studienjahre, die übrigen Stunden aus dem für
die ersten vier Fachsemester nach der Studienordnung für den Studiengang
Rechtswissenschaft vorgeschriebenen Lehrangebot. ;
(3) Das „regime des doubles etudes“ sieht die Teilnahme an einem Teil der
Veranstaltungen aus dem französischen Recht des „regime de droit commun“
vor. In Bezug auf das deutsche Recht erfolgt eine Globalanrechnung
(„validation des acauis“ gemäß decret n° 85-906 du 23 aocüt 1985) der vom
Studierenden nach deutschem Recht als Voraussetzung für die Zulassung
zum fünften Fachsemester zu erbringenden Studienleistungen.
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Anwenndbares Recht
Maßgeblich für den französischen Teil des Studienangebots und der in diesem
Bereich zu erbringenden Studienleistungen ist, soweit nicht diese
Studien- und Prüfungsordnung etwas anderes bestimmt, das einschlägige
französische Hochschulrecht in der jeweils gültigen Fassung. Für die das
Studium des deutschen Rechts betreffenden Lehrveranstaltungen und
Studienleistungen gelten die jeweils für.das Studium der Rechtswissenschaft
an der Universität des Saarlandes gültigen Vorschriften, soweit nicht
auch hierzu diese Ordnung eine abweichende Regelung trifft.
Unterrichtssprache
Die Lehrveranstaltungen und Prüfungen werden zum Teil in französischer,
zum Teil in deutscher Sprache abgehalten.