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Studien- und Prüfungsordnung
für den Basisstudiengang „droit“
Vom
228. September 2000
Die Universität des Saarlandes hat auf Grund der 88 66 und 73 i. V. m. 8 15
Abs. 1 Satz 2 des Gesetzes über die Universität des Saarlandes (Universitätsgesetz
- UG) i. d. F. des Gesetzes Nr. 1433 zur Reform der saarländischen
Hochschulgesetze und zur Änderung anderer hochschulrechtlicher
Vorschriften (2. Hochschulrechtsänderungsgesetz) vom 23. Juni
1999 (Amtsbl. S. 982) die folgende Studien- und Prüfungsordnung für den
Basisstudiengang „droit“ erlassen, die nach Zustimmung durch das
Ministerium für Bildung, Kultur und Wissenschaft hiermit verkündet wird:
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Geltungsbereich —- Abschluss
(1) Diese Studien- und Prüfungsordnung gilt für den in der Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftlichen Fakultät der Universität des Saarlandes eingerichteten
und von den Direktoren des Centre juridique franco-allemand
betreuten Basisstudiengang „droit“.
(2) Nach erfolgreichem Abschluss des Studiengangs erteilt die Rechts- und
Wirtschaftswissenschaftliche Fakultät ein Zertifikat mit der Überschrift
„Diplöme de premier cycle juridique au Centre juridique franco-allemand
de |l’Universite& de la Sarre".
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Ziel des Studiengangs
Der Studiengang soll einerseits Studierenden mit dem Hauptfach „droit“
ermöglichen, bei gleichzeitigem Erwerb von Grundkenntnissen des deutschen
Rechts das „D.E.U.G.“, den ersten französischen Abschluss im Fach
Rechtswissenschaft, zu erlangen („regime de droit commun”“), andererseits
Studierenden mit dem Hauptfach Rechtswissenschaft ermöglichen, neben
ihrem rechtswissenschaftlichen Hauptstudium im Paralleistudiengang
„droit“ Grundlagen im französischen Recht zu erwerben („regime des
doubles etudes“). Der Studiengang kann in der einen oder anderen
Variante absolviert werden.