165%
b) unter Ziffer 3 wird
„a) Klinische Psychologie” geändert in „a) Klinische Psychologie und
Psychotherapie”,
„b) Kommunikations-, Medien- und Organisationspsychologie”
geändert in „b) Medien- und Organisationspsychologie”,
5. 8 23 wird wie folgt geändert:
a) Es wird ein neuer Absatz 3 eingefügt, der lautet:
„Der Prüfungsausschuss kann für bestimmte Wahlpflichtfächer (& 22
Abs. 4) eine andere Prüfungsmodalität zulassen, wenn diese im
jeweiligen Fach üblich ist.”
b) Die bisherigen Absätze 3 bis 5 werden die Absätze 4 bis 6.
5. In 8 24 Abs. 4 Satz 1 wird „Das Zeugnis trägt das Datum des Tages ...”
ersetzt durch „Das Zeugnis enthält das Datum des Tages, an dem die
letzte Prüfungsleistung erbracht worden ist, sowie das Datum der
Unterzeichnung.”
In 8 25 Abs. 2 wird „vom Vorsitzenden des Fachbereichs Sozial- und
Umweltwissenschaften” ersetzt durch „vom Dekan/von der Dekanin der
Fakultät für empirische Humanwissenschaften (Philosophische Fakultät
u.
Artikel 2
Diese Ordnung tritt am Tage nach ihrer Bekanntmachung im Dienstblatt
der Hochschulen des Saarlandes in Kraft.
Saarbrücken, 9. Oktober 2000
Der Universitätspräsident:
in Vertretung
(Univ.-Prof. Dr. W. Hoffmann)
Vizepräsident für Lehre und Studium