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(2) Für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder
zeitlich verzögerte Leistungen der Bibliothek entstehen, wird eine Haftung
ausgeschlossen.
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Rechtsstreitigkeiten
Für die Durchführung der Verwaltungsstreitverfahren einschließlich Vorverfahren
ist die Rektorin/der Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft
des Saarlandes zuständig.
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Inkrafttreten
(1) Die Ordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit gleichem Zeitpunkt tritt die Verwaltungs- und Benutzungsordnung in
der Fassung vom 24.06.1999 außer Kraft.
Saarbrücken, den 10. August 2000
Prof. Dr. Helmut Folz
Der Vorsitzende des Beirates der Hochschulbibliothek
Der Rektor der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Prof. Rudolf Warnking