Full text : 2000 (0044)

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(2) Für Schäden, die durch unrichtige, unvollständige, unterbliebene oder
zeitlich verzögerte Leistungen der Bibliothek entstehen, wird eine Haftung
ausgeschlossen.

8 12
Rechtsstreitigkeiten

Für die Durchführung der Verwaltungsstreitverfahren einschließlich Vorverfahren
 ist die Rektorin/der Rektor der Hochschule für Technik und Wirtschaft
 des Saarlandes zuständig.

8 13
Inkrafttreten

(1) Die Ordnung tritt mit ihrer Bekanntmachung in Kraft.
(2) Mit gleichem Zeitpunkt tritt die Verwaltungs- und Benutzungsordnung in
der Fassung vom 24.06.1999 außer Kraft.

Saarbrücken, den 10. August 2000

Prof. Dr. Helmut Folz
Der Vorsitzende des Beirates der Hochschulbibliothek

Der Rektor der Hochschule
für Technik und Wirtschaft des Saarlandes
Prof. Rudolf Warnking
            
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