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Organe
Organe der Hochschulbibliothek sind die Bibliotheksleitung und der Beirat.
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Beirat
(1) Dem Beirat gehören an:
a) je eine Professorin bzw. ein Professor jedes Fachbereichs,
b) die Leiterin bzw. der Leiter der Bibliothek,
c) die bibliothekarische Leiterin bzw. der bibliothekarische Leiter mit beratender
Stimme,
d) zwei andere Mitarbeiterinnen bzw. Mitarbeiter oder Fachhochschulassistentinnen
bzw. Fachhochschulassistenten,
e) zwei Studentinnen bzw. Studenten,
f) die Verwaltungsdirektorin bzw. der Verwaltungsdirektor,
g) je eine Vertreterin bzw. ein Vertreter der anderen Zentralen Einrichtungen
mit beratender Stimme.
(2) Der Beirat wählt für die Dauer seiner Amtszeit eine/einen Vorsitzende/n
und dessen Stellvertreterin bzw. Stellvertreter aus dem Kreis der ihm
angehörenden Professorinnen und Professoren.
(3) Die Mitglieder nach Abs. (1) a) wählt der jeweilige Fachbereichsrat,
nach Abs. (1) d) und Abs. (1) e) der Senat auf Vorschlag der jeweiligen
Gruppenvertreterinnen bzw. Gruppenvertreter. Für jedes Mitglied des Beirats
ist eine Stellvertreterin bzw. ein Stellvertreter nach gleichem Modus zu
bestimmen.
(4) Die Mitglieder des Beirats nach Abs. (1) a) und Abs. (1) d) werden auf
zwei Jahre, die Mitglieder nach Abs. (1) e) auf ein Jahr gewählt. Wiederwahl
ist zulässig.
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des
Beirats
(1) Der Beirat
a) verteilt die von der Hochschulleitung zugewiesenen Mittel,
b) stellt Anträge an die Hochschulleitung,
C) erstellt den jährlichen Wirtschaftsplan,
d) erarbeitet Grundsätze der Bestandsergänzung und die Schwerpunkte
zukünftiger Anschaffungen,
8) erlässt die Benutzunagsordnung,